InDiGuD * Ingenieur-Dienstleistung Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberatung · Thermografie · Luftdichtheitsmessung

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Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberater (HWK)

☎ Telefon: 06145 3799 550

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Freitag, 04.08.2023

Antragstellung für das Förderprogamm

Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung an Wohn­gebäuden bei der KfW (Programm 455-B) beantragen.

Wichtige Hinweise:

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschuss­portal ist nur möglich, solange die Förder­mittel noch nicht aufgebraucht sind.

Weiterführende Informationen (Webseiten der KfW)


Mittwoch, 21.06.2023

Keine Antragstellung und Bestätigung am 26. / 27.6.2023 möglich

Wie uns soeben die Deutsche Energie-Agentur (dena) mitteilt zieht die Energieeffizienz-Expertenliste auf einen neuen Server.

Deshalb wird die Website www.energie-effizienz-experten.de von Montag 26.06. ab ca. 22 Uhr bis Dienstag 27.06.2023 spätestens 22.00 Uhr nicht erreichbar sein.

Mit dem Umzug der Seite wird es auch zu Störungen an den Schnittstellen zu den Systemen von BAFA und KfW kommen. Davon betroffen ist die Antragstellung / Bestätigung von Förderanträgen.

Möglicherweise sind auch in den Tagen danach noch mit Störungen zu rechnen.


Freitag, 16.06.2023

Für die Energieberatung für Wohngebäude gilt ab 1.7.2023 eine neue Förderrichtlinie

Ab dem 1.7.2023 wird der Ablauf des Förderprogramms "Energieberatung für Wohngebäude" geändert. In Förderverfahren ab dem 01.07.2023 werden die Zuschüsse unmittelbar an die Beratungsempfänger ausgezahlt. Diese stellen den Förderantrag und erhalten den Zuwendungsbescheid direkt vom BAFA. Die Beratungsempfänger können sich im Förderverfahren durch den Energieberater vertreten lassen. Dies bedeutet mit großer Wahrscheinlichkeit, dass der Beratungsempfänger die gesamte Beratungsgebühren in Vorkasse leisten muss bis das BAFA an ihn den Zuschuss leistet. Energieberatungen für Wohngebäude (EBW) können zukünftig nur noch gefördert werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit der aktuellen iSFP-Druckapplikation erstellt wird. Dies gilt für Förderverfahren mit Antragstellung ab dem 01.07.2023. Unsere Berichte sind bereits seit der Einführung des Sanierungsfahrplans (seit November 2017) immer mit der jeweils aktuellen iSFP-Druckapplikation erstellt.

Genauere Details sind, wie in letzter Zeit üblich, nicht bekannt. Selbst auf den entsprechenden Seiten des BAFA gibt es, 15 Tage vor der Änderung, noch keine weiteren Informationen.


Donnerstag, 05.01.2023

Neue Förderrichtlinen seit 1. Januar 2023

Das BMWi hat schon wieder die Förderbedingungen angepasst. Die neue Förderrichtline BEG EM wurde am 30.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1.1.2023 in Kraft. Das Infoblatt zu den förderfähigen Leistungen  liegt inzwischen in der Version 7.0 vor. Es wurde seit dem 1.1.2021 also insgesamt 7 mal überarbeitet.

Die wichtigsten Änderungen:

• BEG EM Punkt 8.2: Eigenleistung und "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" Punkt 1.7:

Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt.

• "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" Punkt 8

Als Umfeldmaßnahmen sind Arbeiten zur Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen in der BEG EM nicht förderfähig. Dazu zählen die Wiederherstellung von Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bspw. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten. Dies gilt auch für Arbeiten, wenn diese zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit unmittelbar erforderlich sind.

Wir bitten um Verständnis, dass Energieberater die Abläuf nicht im "Monatstakt" anpassen können und dass Informationen in unseren Ausarbeitungen nur zeitlich befristet Gültigkeit haben.


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