
Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Heizlastberechnung nach DIN12831
Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Montag, 03.03.2025
Förderung für Sanierungsfahrplan wird ab 1. April 2025 nur noch an den Beratungsempfänger ausgezahlt
Wie die "dena" heute in einem Infoletter bekannt gab wird die Zahlungsermächtigung abgeschafft und der Zuschuss nur noch an den Beratungsempfänger ausgezahlt:
Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass ab dem 01.04.2025 die sogenannte Zahlungsermächtigung abgeschafft wird.
Bisher bestand die Möglichkeit, dass die Förderung über diesen Weg an den Energieberatenden ausgezahlt wurde. Dieser/Diese hat dann eine um die BAFA-Förderung geminderte Rechnung an die Beratungsempfangenden gestellt.
Künftig erfolgt die Auszahlung der BAFA-Förderung ausnahmslos an die Beratungsempfänger und nicht mehr an den Energieberater bzw. die Energieberaterin.
Ab dem 04.03.2025 müssen bei eingereichten Verwendungsnachweisen für die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) oder Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) steuerliche Angaben gemacht werden (siehe auch Infoletter vom 18.02.2025).
Dies bedeutet, dass ab sofort nach Zugang des Beratunsberichts die vollständige Beratungsgebühr fällig wird und der Zuschuss auf das Konto des Antragsteller ausgezahlt wird.
Nach der Kürzung der Zuschüsse für die Energieberatung für Wohngebäude am 7. August 2024 eine weitere Hürde mehr für Sanierungswillige.
Stand heute (3.3.2025) gibt es dafür aber noch gar kein Formular für den "Verwendungsnachweis" beim BAFA.
Samstag, 18.01.2025
Lohnt sich die Erstellung eines Sanierungsfahrplans
Um prüfen zu können, ob sich für Ihre geplante Maßnahme ein Sanierungsplan rechnet haben wir einen Förderrechner erstellt.
Freitag, 20.12.2024
Förderprogramme laufen in 2025 weiter
Das Finanzministerium hat in seiner Durchführungsanweisung für die vorläufige Haushaltsführung 2025 45% der Mittel des Haushaltsentwurfs 2025 zur freigegeben. Damit sind auch ab 01.01.2025 Bewilligungen in allen bestehenden Förderprogrammen des Gebäudesektors möglich.
Förderanträge sind im ersten Quartal 2025 weiterhin möglich. Laufende Förderanträge sind ohnehin nicht betroffen.
Dienstag, 10.12.2024
Weihnachtspause vom 20.12.2024 bis 10.01.2025
Vom 20.12.2024 bis zum 10.01.2025 bleibt unser Büro geschlossen.
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