Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
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und Nichtwohngebäude
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Montag, 04.03.2024
Wärmepumpen im Altbau
Das Deutsche Energieberater Netzwerk (DEN) hat einen neuen Podcast zum Thema Wärmepumpen im Altbau veröffentlicht. Im ersten Teil klärt Stefanie Köpsell in einem Interview mit Christoph Sprengard vom FIW München (Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München) das Thema "Wärmedämmung und Wärmepumpen".
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Freitag, 23.02.2024
BEG: Neue Förderangebote bei der KfW
Voraussichtlich ab 27.02.2024 stehen bei der KfW neue Förderprodukte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – die neue Heizungsförderung zum Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz, GEG) – zur Verfügung. Damit können Anträge für folgende Produkte gestellt werden:
- BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359)
Damit sind bis zu 70 Prozent Zuschuss und zinsvergünstigte Ergänzungskredite für den Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen erhältlich. Alle Details der Förderung finden Sie in der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)". Sie wurde am 29.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist auch auf der Website des BMWK www.energiewechsel.de zu finden. Die neuen Förderkonditionen können bereits im Rahmen einer Übergangsregelung genutzt werden.
Voraussichtlich ab 27.02.2024 ist die Antragstellung für selbstgenutzte Einfamilienhäuser möglich. Die Antragstellung für Mehrfamilienhäuser/Wohneigentumsgemeinschaften startet voraussichtlich im Mai 2024, für Vermietende voraussichtlich im August 2024.
Die entsprechenden Merkblätter finden Sie ab sofort auf den Produktseiten der KfW unter Formulare und Downloads: www.kfw.de/458; www.kfw.de/358 und 359
Förderanträge für weitere Effizienzmaßnahmen können weiterhin beim BAFA gestellt werden. Hier sind auch künftig bis zu 20% Zuschuss und neu zinsvergünstigteErgänzungskredite erhältlich.
Ab dem 22.02.2024 kann für die BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt werden. Dies gilt für private Selbstnutzer im Einfamilienhaus.
Quelle: Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste
Mittwoch, 21.02.2024
BEG: Neue Förderangebote bei der KfW
Voraussichtlich ab 27.02.2024 stehen bei der KfW neue Förderprodukte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – die neue Heizungsförderung zum Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz, GEG) – zur Verfügung. Damit können Anträge für folgende Produkte gestellt werden:
- BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359)
Damit sind bis zu 70 Prozent Zuschuss und zinsvergünstigte Ergänzungskredite für den Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen erhältlich. Alle Details der Förderung finden Sie in der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)". Sie wurde am 29.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist auch auf der Website des BMWK www.energiewechsel.de zu finden. Die neuen Förderkonditionen können bereits im Rahmen einer Übergangsregelung genutzt werden.
Voraussichtlich ab 27.02.2024 ist die Antragstellung für selbstgenutzte Einfamilienhäuser möglich. Die Antragstellung für Mehrfamilienhäuser/Wohneigentumsgemeinschaften startet voraussichtlich im Mai 2024, für Vermietende voraussichtlich im August 2024.
Die entsprechenden Merkblätter finden Sie ab sofort auf den Produktseiten der KfW unter Formulare und Downloads: www.kfw.de/458; www.kfw.de/358 und 359
Förderanträge für weitere Effizienzmaßnahmen können weiterhin beim BAFA gestellt werden. Hier sind auch künftig bis zu 20% Zuschuss und neu zinsvergünstigteErgänzungskredite erhältlich.
Ab dem 22.02.2024 kann für die BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt werden. Dies gilt für private Selbstnutzer im Einfamilienhaus.
Quelle: Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste
Montag, 19.02.2024
Förderkredite Klimafreundlicher Neubau, Investitionszuschuss Barrierereduzierung und Förderung genossenschaftlichen Wohnens wieder verfügbar
Die KfW teilt in einer Pressemeldung vom 19.02.2024 mit:
Die KfW nimmt ab Dienstag, dem 20. Februar 2024, in folgenden Förderprogrammen wieder Anträge entgegen:
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297),
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298),
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299),
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499),
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134),
- Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B)
Die Programme enthalten Mittel aus dem Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Förderung war Ende des Jahres 2023 aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes oder ausgelaufener Bundeshaushaltsmittel gestoppt worden.
Nähere Informationen zur Förderung finden Sie unter den Links zu den Produktseiten der jeweiligen Programme.
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