
Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Samstag, 30.07.2022
Änderung der Förderprogramme
Das BAFA hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, daß eine Anpassung der Förderprogramme vorgenommen wurde. Ohne vorherige Ankündigung werden die Kreditprogramme der KfW gestrichen. Die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen über einen KfW-Kredit zu besonderen Konditionen ist nicht mehr möglich. Bei den Programmen der BAFA werden ab 15. August drastische Kürzungen vorgenommen. Die Konditionen nach dem 15. August können den Informationen entnommen werden. In einem Dokument mit weitere Informationen gibt das BMWi dazu eine Stellungnahme bekannt.
Wieder sorgt das BMWi für Unsicherheit und zahlreiche Anrufe bei uns Energieberatern. Wichtiger Hinweis: Bereits laufende oder zugesagte Förderanträge sind nicht betroffen.
In einer Stellungnahme hat der GIH erläutert, warum diese Aktion einen Rückschritt für das Erreichen des klimaneutralen Gebäudebestands darstellt.
Nach unserer Betriebsruhe ab 2.8. werden wir uns mit dieser neuen Herausforderung auseinandersetzen.
Donnerstag, 07.07.2022
Betriebsurlaub vom 23.07.2022 bis 1.08.2022


Wir möchten darauf hinweisen, dass wir vom 23.07.2022 bis zum 1.08.2022 uns erholen müssen und daher zwischen dem 23.07.2022 und dem 1.8.2022 nur unser auomatischer Sekretär ( -> Anrufbeantworter ) erreicht werden kann. Ab dem 2.8.2022 bearbeiten wir wieder Anfragen. Sprechen Sie Ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter, wir arbeiten die Anrufe ab dem 2.8.2022 ab und rufen zurück.
Mittwoch, 20.04.2022
Fördermittel für energieeffiziente Neubauten komplett ausgeschöpft
Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für energieeffiziente Neubauten jetzt komplett ausgeschöpft. Bitte stellen Sie keinen neuen Antrag mehr. Zugesagte Anträge nicht betroffen:
Haben Sie einen Antrag gestellt und hat Ihnen die KfW bereits eine Finanzierungszusage erteilt? Dann ist die Förderung für Sie reserviert. Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihr Finanzierungspartner den Kredit bei uns abruft.
Hinweis: Ab dem 21.04.2022 können Sie wieder Anträge für die Neubauförderung stellen. Diese Antragsmöglichkeit wird sich auf die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse beschränken. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus werden nicht mehr möglich sein.
Quelle: KfW
Montag, 21.02.2022
Anträge ab dem 22. Februar 2022 für Sanierungsvorhaben "Effizienzhaus" wieder möglich.
Für die Förderprogramme der KfW
- 261 Kredit Effizienzhaus
- 262 Kredit Einzelmaßnahmen
- 263 Kredit Nichtwohngebäude Einzelmaßnahmen
- 264 Effiztiente Gebäude Kommunen
- 461 Zuschuss Effizienzhaus
- 463 Zuschuss Effizienzgebäude Nichtwohngebäude
- 464 Zuschuss Effizienzhaus Kommunen
können ab dem 22. Februar 2022 wieder bei der KfW neue Anträge für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden sowie für den Kredit zur Sanierung mit Einzelmaßnahmen gestellt werden.
Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert. Grundlage für die Förderung sind die am 1. Februar 2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (WG) vom 7. Dezember 2021 beziehungsweise die am 21. Oktober 2021 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16. September 2021 einschließlich der jeweils in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ zu diesen Richtlinien enthaltenen Vorgaben.
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