
Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Freitag, 04.08.2023
Antragstellung für das Förderprogamm
Ab sofort können Sie als Privatperson mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW (Programm 455-B) beantragen.
Wichtige Hinweise:
- Sie können nur einen Antrag stellen, wenn Sie noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen haben.
- Bitte stellen Sie für alle geplanten Fördermaßnahmen nur einen einzigen Antrag. Mehrere Anträge für einzelne Fördermaßnahmen sind nicht erforderlich.
- Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert.
- Sie müssen alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit (155, 159) sowie Altersgerecht Umbauen Zuschuss (455-B, 455-E) auf den Förderhöchstbetrag anrechnen. Gegebenenfalls reduzieren sich dadurch Ihre förderfähigen Kosten und der Zuschussbetrag.
Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist nur möglich, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind.
Weiterführende Informationen (Webseiten der KfW)
Mittwoch, 21.06.2023
Keine Antragstellung und Bestätigung am 26. / 27.6.2023 möglich
Wie uns soeben die Deutsche Energie-Agentur (dena) mitteilt zieht die Energieeffizienz-Expertenliste auf einen neuen Server.
Deshalb wird die Website www.energie-effizienz-experten.de von Montag 26.06. ab ca. 22 Uhr bis Dienstag 27.06.2023 spätestens 22.00 Uhr nicht erreichbar sein.
Mit dem Umzug der Seite wird es auch zu Störungen an den Schnittstellen zu den Systemen von BAFA und KfW kommen. Davon betroffen ist die Antragstellung / Bestätigung von Förderanträgen.
Möglicherweise sind auch in den Tagen danach noch mit Störungen zu rechnen.
Freitag, 16.06.2023
Für die Energieberatung für Wohngebäude gilt ab 1.7.2023 eine neue Förderrichtlinie
Ab dem 1.7.2023 wird der Ablauf des Förderprogramms "Energieberatung für Wohngebäude" geändert. In Förderverfahren ab dem 01.07.2023 werden die Zuschüsse unmittelbar an die Beratungsempfänger ausgezahlt. Diese stellen den Förderantrag und erhalten den Zuwendungsbescheid direkt vom BAFA. Die Beratungsempfänger können sich im Förderverfahren durch den Energieberater vertreten lassen. Dies bedeutet mit großer Wahrscheinlichkeit, dass der Beratungsempfänger die gesamte Beratungsgebühren in Vorkasse leisten muss bis das BAFA an ihn den Zuschuss leistet. Energieberatungen für Wohngebäude (EBW) können zukünftig nur noch gefördert werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit der aktuellen iSFP-Druckapplikation erstellt wird. Dies gilt für Förderverfahren mit Antragstellung ab dem 01.07.2023. Unsere Berichte sind bereits seit der Einführung des Sanierungsfahrplans (seit November 2017) immer mit der jeweils aktuellen iSFP-Druckapplikation erstellt.
Genauere Details sind, wie in letzter Zeit üblich, nicht bekannt. Selbst auf den entsprechenden Seiten des BAFA gibt es, 15 Tage vor der Änderung, noch keine weiteren Informationen.
Donnerstag, 05.01.2023
Neue Förderrichtlinen seit 1. Januar 2023
Das BMWi hat schon wieder die Förderbedingungen angepasst. Die neue Förderrichtline BEG EM wurde am 30.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1.1.2023 in Kraft. Das Infoblatt zu den förderfähigen Leistungen liegt inzwischen in der Version 7.0 vor. Es wurde seit dem 1.1.2021 also insgesamt 7 mal überarbeitet.
Die wichtigsten Änderungen:
• BEG EM Punkt 8.2: Eigenleistung und "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" Punkt 1.7:
Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt.
• "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" Punkt 8
Als Umfeldmaßnahmen sind Arbeiten zur Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen in der BEG EM nicht förderfähig. Dazu zählen die Wiederherstellung von Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bspw. Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten. Dies gilt auch für Arbeiten, wenn diese zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit unmittelbar erforderlich sind.
Wir bitten um Verständnis, dass Energieberater die Abläuf nicht im "Monatstakt" anpassen können und dass Informationen in unseren Ausarbeitungen nur zeitlich befristet Gültigkeit haben.
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