InDiGuD * Ingenieur-Dienstleistung Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberatung · Thermografie · Luftdichtheitsmessung

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Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberater (HWK)

☎ Telefon: 06145 3799 550

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Dienstag, 28.05.2024

Heizungsförderung: Antragstellung für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und für WEG möglich

Wie die KfW in ihrem Newsletter mitteilt ist die Antragstellung für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und für WEG ab sofort möglich.

Zum Zuschuss Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458)

Zur Planung der neuen Heizung sollten Sie sich von uns unabhängig beraten lassen. Um Angebote einholen zu können sollten Sie vorher klären, welche Heizung für Ihr Gebäude geeignet ist. Meist wird bereits bei der Anfrage nach einem Angebot eine Abschätzung der Heizlast bzw. eine Heizlastberechnung nach DIN12831 benötigt. Alle erforderlichen Leistungen rund um den Heizungstausch bieten wir im Rahmen unseres Beratungspakets "Heizungsförderung" mit an. 

Sinnvoll ist auch eine Energieberatung für Wohngebäude, insbesondere wenn zusätzlich auch Maßnahmen am Gebäude geplant/erforderlich sind. Bei Vorliegen eines von uns erstellen "individuellen Sanierungsfahrplans" im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude bieten wir Ihnen einen attraktiven Preisvorteil für das Beratungspaket "Heizungsförderung" an.

Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden. Diese Leistung ist in unserem Beratungspaket "Heizungsförderung" enthalten.

Den eigentlichen Förderantrag müssen Sie mit der von uns übermittelten BzA-Nummer selbst stellen, die KfW weist darauf hin, dass Antragstellungen durch Bevollmächtigte im Produkt 458, Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude, grundsätzlich nicht zulässig sind. Die portalnutzende Person (Person, die sich im Kundenportal "Meine KfW" registriert hat) muss immer identisch mit der antragstellenden Person sein. Eine Antragstellung für Dritte ist nicht möglich. Lediglich der Basisantrag einer WEG kann durch Bevollmächtige (in der Regel die Hausverwaltung) gestellt werden.

 


Donnerstag, 25.04.2024

Unterbrechung der Bewilligung von EBW-Förderung (Sanierungsfahrplan) beendet?

Inzwischen erhalten wir wieder sporadisch Rückmeldungen vom BAFA und Zusagen von ersten Anträgen. Die Bearbeitungszeit scheint aber aktuell bei mindestens 2-3 Monaten zu liegen. Erste Zusagen erreichen uns jetzt für Anträge aus Anfang Februar.

Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des GIH-Bundesverbandes


Donnerstag, 11.04.2024

Förderprogramm EBW (Sanierungsfahrplan iSFP) wird bald fortgesetzt

In Kürze, gerechnet wird mit weniger als 2 Wochen, sollen die Programme "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN) und "Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) wieder aufgenommen werden.


Freitag, 29.03.2024

Verzögerungen bei der Bewilligung von Anträgen zur Förderung des Sanierungsfahrplans (iSFP)

Das BAFA informiert am 28.3.2024 mit einer kleinen Textbox auf seinen Seiten im Internet:

Aktuell kommt es bei den Förderprogrammen EBN und EBW zu Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln.

Der beschlossene Wirtschaftsplan 2024 des KTF gilt. Alle gesetzlichen und alle bisher eingegangenen Verpflichtungen werden erfüllt. Es gibt weder einen Förderstopp, noch werden Programme ausgesetzt. Im Hinblick auf die derzeitige haushaltswirtschaftliche Gesamtlage und die kommenden Haushaltsjahre ist innerhalb des KTF ein wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln von besonders hoher Bedeutung. Die Zuweisung der Mittel im KTF erfolgt daher zunächst für das erste Halbjahr. Aufgrund dieser zeitlichen Staffelung bei der Mittelzuweisung kann in Ausnahmefällen die Bewilligung und Auszahlung länger dauern als üblich.

Das BAFA nimmt weiterhin Anträge für die Beratungsförderung entgegen und zahlt Anträge aus, sobald neue Mittel zugewiesen werden. Grundsätzlich gilt: Alle bewilligten Anträge werden auch ausgezahlt.

Das BAFA hatte es nicht für nötig gehalten, diese Information an die Energieberatenden über die üblichen Kommunikationswege zu verteilen. Auch wir haben es nur aus der Presse erfahren.


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