
Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Heizlastberechnung nach DIN12831
Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Samstag, 08.06.2024
Bewilligung Energieberatung für Wohngebäude anscheinend wieder ausgesetzt
Aktuell beobachten wir, dass die Bewilligung der Anträge "Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wieder auf sich warten lässt. Während die Politik sich loben und feiern lässt, erleben wir, dass zwischen Politik und Realität inziwschen ein großer Unterschied besteht. Die Energiewende wird gründlich und nachhaltig an die Wand gefahren. Die Informationspolitik ist ungenügend und dadurch keine Planungssicherheit mehr vorhanden. Da die Zusagen dann nicht verzögert, sonden schubweise erfolgen, haben wir wieder das Problem die dann gleichzeitig anfallenden Berichte zu erledigen.
Dienstag, 28.05.2024
Heizungsförderung: Antragstellung für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und für WEG möglich
Wie die KfW in ihrem Newsletter mitteilt ist die Antragstellung für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und für WEG ab sofort möglich.
Zum Zuschuss Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458)
Zur Planung der neuen Heizung sollten Sie sich von uns unabhängig beraten lassen. Um Angebote einholen zu können sollten Sie vorher klären, welche Heizung für Ihr Gebäude geeignet ist. Meist wird bereits bei der Anfrage nach einem Angebot eine Abschätzung der Heizlast bzw. eine Heizlastberechnung nach DIN12831 benötigt. Alle erforderlichen Leistungen rund um den Heizungstausch bieten wir im Rahmen unseres Beratungspakets "Heizungsförderung" mit an.
Sinnvoll ist auch eine Energieberatung für Wohngebäude, insbesondere wenn zusätzlich auch Maßnahmen am Gebäude geplant/erforderlich sind. Bei Vorliegen eines von uns erstellen "individuellen Sanierungsfahrplans" im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude bieten wir Ihnen einen attraktiven Preisvorteil für das Beratungspaket "Heizungsförderung" an.
Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Diese Leistung ist in unserem Beratungspaket "Heizungsförderung" enthalten.
Den eigentlichen Förderantrag müssen Sie mit der von uns übermittelten BzA-Nummer selbst stellen, die KfW weist darauf hin, dass Antragstellungen durch Bevollmächtigte im Produkt 458, Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude, grundsätzlich nicht zulässig sind. Die portalnutzende Person (Person, die sich im Kundenportal "Meine KfW" registriert hat) muss immer identisch mit der antragstellenden Person sein. Eine Antragstellung für Dritte ist nicht möglich. Lediglich der Basisantrag einer WEG kann durch Bevollmächtige (in der Regel die Hausverwaltung) gestellt werden.
Donnerstag, 25.04.2024
Unterbrechung der Bewilligung von EBW-Förderung (Sanierungsfahrplan) beendet?
Inzwischen erhalten wir wieder sporadisch Rückmeldungen vom BAFA und Zusagen von ersten Anträgen. Die Bearbeitungszeit scheint aber aktuell bei mindestens 2-3 Monaten zu liegen. Erste Zusagen erreichen uns jetzt für Anträge aus Anfang Februar.
Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des GIH-Bundesverbandes
Donnerstag, 11.04.2024
Förderprogramm EBW (Sanierungsfahrplan iSFP) wird bald fortgesetzt
In Kürze, gerechnet wird mit weniger als 2 Wochen, sollen die Programme "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN) und "Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) wieder aufgenommen werden.
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