InDiGuD * Ingenieur-Dienstleistung Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberatung · Thermografie · Luftdichtheitsmessung

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Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberater (HWK)

☎ Telefon: 06145 3799 550

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Donnerstag, 27.11.2025

Split-Wärmepumpen mit R410A als Kältemittel

Da offensichtlich immer noch Split-Wärmepumpen mit R410A als Kältemittel angeboten werden und teils mit dubiosen Informationsblättern seitens der Heizungsindustrie auf die Zulässigkeit hingewiesen wird haben wir beim Umwelt Bundesamt nachgefragt und folgende Antwort (Auszug) bekommen:

Im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/573 wurden verschiedene Verbote des Inverkehrbringens für Wärmepumpen festgelegt. Die Verbote zu Split-Wärmepumpen findet sich in Anhang IV Nummer 9. Seit Beginn diesen Jahres ist somit das Inverkehrbringen von Mono-Splitsystemen verboten, wenn ein HFKW-Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial von 750 oder mehr verwendet wird, wobei die Füllmenge unter 3 kg liegen muss.

Da das Umweltbundesamt nicht für den Vollzug und die Marktüberwachung im Zusammenhang mit dieser Verordnung zuständig ist, überprüfen wir keine Angebote von Herstellern oder Anbietern. Zuständig für den Vollzug der Verordnung (EU) 2024/573 und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung sind die Behörden der Bundesländer. Eine Liste dieser Behörden finden Sie unter dem Stichwort „Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung – F-Gas-Verordnung“ auf den Seiten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).


Mittwoch, 19.11.2025

Infopost der KfW

Viele Kunden, die in der Vergangenheit einen KfW-Zuschuss erhalten haben, bekommen Post von der KfW. Die KfW bittet Zuschussnehmende um Angabe der Steuer-Identifikationsnummer über eine sichere Seite (QR-Code oder Web-Adresse) zu übermitteln. Weitere Informationen hierzu hat die KfW auf einer Infoseite mit Antworten zu häufigen Fragen veröffentlicht.


Montag, 10.11.2025

Split-Wärmepumpen mit R410A als Kältemittel

Da offensichtlich immer noch Split-Wärmepumpen mit R410A als Kältemittel angeboten werden und teils mit dubiosen Informationsblättern seitens der Heizungsindustrie auf die Zulässigkeit hingewiesen wird haben wir beim Umwelt Bundesamt nachgefragt und folgende Antwort (Auszug) bekommen:

Im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/573 wurden verschiedene Verbote des Inverkehrbringens für Wärmepumpen festgelegt. Die Verbote zu Split-Wärmepumpen findet sich in Anhang IV Nummer 9. Seit Beginn diesen Jahres ist somit das Inverkehrbringen von Mono-Splitsystemen verboten, wenn ein HFKW-Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial von 750 oder mehr verwendet wird, wobei die Füllmenge unter 3 kg liegen muss.

Da das Umweltbundesamt nicht für den Vollzug und die Marktüberwachung im Zusammenhang mit dieser Verordnung zuständig ist, überprüfen wir keine Angebote von Herstellern oder Anbietern. Zuständig für den Vollzug der Verordnung (EU) 2024/573 und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung sind die Behörden der Bundesländer. Eine Liste dieser Behörden finden Sie unter dem Stichwort „Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung – F-Gas-Verordnung“ auf den Seiten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).


Montag, 22.09.2025

Baumesse / Erreichbarkeit unseres Büros

Messestand
Baumesse Hofheim - Messestand 2025
Energieeinsatz Wärmepumpe
Vergleich Energieeinsatz verschiedener Heizsysteme

Derzeit ist unser Telefon voraussichtlich bis Freitag, 26.09.2025 nicht besetzt. Unser Anrufbeantworter nimmt aber Ihr Anliegen auf und wir rufen Sie zurück. Dies funktioniert aber nur, wenn Sie uns auch eine Nachricht mit Ihrer Rückrufbitte und Informationen zu Ihrer Erreichbarkeit hinterlassen. Sie können uns aber auch Ihr Anliegen als Email zukommen lassen. Verwenden Sie dazu entweder unser Kontaktformular oder die Email-Adresse info@indigud.de.

Vielen Dank für Ihren Besuch bei der Baumesse Hofheim 2025. Die "Folien" zu den Vorträge finden Sie hier:

Baumesse 2025 - Gebäudehülle mit Sanierungsfahrplan und BEG EM verbessern

Baumesse 2025 - Irgendwas mit Wärmepumpe? Wie ersetze ich meine fossile Heizung

 


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