Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Heizlastberechnung nach DIN12831
Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Samstag, 28.02.2026
Das "Gebäudeenergiegesetz " wird voraussichtlich im Juli 2026 durch das "Gebäudemodernisierungsgesetz" ersetzt
Das gestern vorgelegte Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz weist einige Änderungen aus:
Die detaillierten Vorgaben des bisherigen „Heizungsgesetzes“ (§§ 71 ff. GEG) sollen entfallen. Die verpflichtende 65-%-Erneuerbaren-Vorgabe beim Heizungstausch wird gestrichen. Eigentümer sollen künftig frei über die Heiztechnologie entscheiden. Auch neue Gas- und Ölheizungen sollen wieder zulässig sein. Doch Vorsicht: die Betriebskosten dieser fossilen Heizungen werden sich deutlich erhöhen denn fossile Heizungen müssen künftig schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“ ab 2029).
Energieversorger werden verpflichtet, erneuerbare Gas- bzw. Ölanteile in Verkehr zu bringen. Start der Quote ab 2028 mit nur 1 %, dann steigend! Die Quote soll bilanziell erfüllt werden können.
Umsetzungsfristen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) soll verlängert, die Vorschriften deutlich verschlankt werden.
Die Kommunale Wärmeplanung wird vereinfacht, insbesondere für kleinere Kommunen. Der Ausbau und Dekarbonisierung von Fern- und Nahwärmenetzen soll gestärkt werden. Für transparente und faire Fernwärmepreise soll die AVBFernwärmeV sowie die Wärmelieferverordnung novelliert werden.
Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) soll mindestens bis 2029 „auskömmlich“ abgesichert werden.
Der Gesetzentwurf soll bis Ostern erstellt sein und danach in den Bundestag. Das Inkrafttreten ist vor dem 1.7.2026 geplant.
Der Gesetzentwurf wurde vollständig von der Politik und Lobbygruppen entwickelt - Energieberaterverbände wurden nicht mit einbezogen. Die dringende Energiewende im Gebäudesektor wird verschoben.
Mittwoch, 25.02.2026
Das "Gebäudeenergiegesetz " wird voraussichtlich im Juli 2026 durch das "Gebäudemodernisierungsgesetz" ersetzt
Das gestern vorgelegte Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz weist einige Änderungen aus:
Die detaillierten Vorgaben des bisherigen „Heizungsgesetzes“ (§§ 71 ff. GEG) sollen entfallen. Die verpflichtende 65-%-Erneuerbaren-Vorgabe beim Heizungstausch wird gestrichen. Eigentümer sollen künftig frei über die Heiztechnologie entscheiden. Auch neue Gas- und Ölheizungen sollen wieder zulässig sein. Doch Vorsicht: die Betriebskosten dieser fossilen Heizungen werden sich deutlich erhöhen denn fossile Heizungen müssen künftig schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“ ab 2029).
Energieversorger werden verpflichtet, erneuerbare Gas- bzw. Ölanteile in Verkehr zu bringen. Start der Quote ab 2028 mit nur 1 %, dann steigend! Die Quote soll bilanziell erfüllt werden können.
Umsetzungsfristen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) soll verlängert, die Vorschriften deutlich verschlankt werden.
Die Kommunale Wärmeplanung wird vereinfacht, insbesondere für kleinere Kommunen. Der Ausbau und Dekarbonisierung von Fern- und Nahwärmenetzen soll gestärkt werden. Für transparente und faire Fernwärmepreise soll die AVBFernwärmeV sowie die Wärmelieferverordnung novelliert werden.
Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) soll mindestens bis 2029 „auskömmlich“ abgesichert werden.
Der Gesetzentwurf soll bis Ostern erstellt sein und danach in den Bundestag. Das Inkrafttreten ist vor dem 1.7.2026 geplant.
Der Gesetzentwurf wurde vollständig von der Politik und Lobbygruppen entwickelt - Energieberaterverbände wurden nicht mit einbezogen. Die dringende Energiewende im Gebäudesektor wird verschoben.
Mittwoch, 04.02.2026
KfW Infocenter wird KfW Dialogcenter
Aus dem KfW Infocenter wurde das KfW Dialogcenter - mit dem Namen hat sich auch die E-Mail-Adresse geändert, diese lautet nun: kontakt@dialog.kfw.com. Die Servicezeiten und Telefonnummern für Fragen zu den Förderprogrammen sind unverändert geblieben. Mo - Fr von 08:00 - 18:00 Uhr:
- Neubau und Sanierung von Wohngebäuden - Tel: +49 (0)800 539 9002
- Neubau und Sanierung von Nichtwohngebäuden - Tel: +49 (0)800 539 9001
- Heizungsförderung - Tel: +49 (0)800 539 9013
Freitag, 19.12.2025
Weihnachtspause vom 15.12.2025 bis 9.1.2026
Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr!
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.
Unser Betrieb macht vom 15.12.2025 bis 9.1.2026 Winterpause.
Ab 12.1.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien besinnliche Feiertage und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr!
Während unserer Winterpause sind wir eingeschränkt erreichbar: Bitte sprechen Sie dringende Anliegen auf unseren digitalen Assistenten - wir rufen Sie dann entsprechend unserer verfügbaren Zeit zurück. Sie können uns natürlich auch eine Email senden.
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