InDiGuD * Ingenieur-Dienstleistung Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberatung · Thermografie · Luftdichtheitsmessung

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Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberater (HWK)

☎ Telefon: 06145 3799 550

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Donnerstag, 02.10.2025

Split-Wärmepumpen mit R410A als Kältemittel

Da offensichtlich immer noch Split-Wärmepumpen mit R410A als Kältemittel angeboten werden und teils mit dubiosen Informationsblättern seitens der Heizungsindustrie auf die Zulässigkeit hingewiesen wird haben wir beim Umwelt Bundesamt nachgefragt und folgende Antwort (Auszug) bekommen:

Im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/573 wurden verschiedene Verbote des Inverkehrbringens für Wärmepumpen festgelegt. Die Verbote zu Split-Wärmepumpen findet sich in Anhang IV Nummer 9. Seit Beginn diesen Jahres ist somit das Inverkehrbringen von Mono-Splitsystemen verboten, wenn ein HFKW-Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial von 750 oder mehr verwendet wird, wobei die Füllmenge unter 3 kg liegen muss.

Da das Umweltbundesamt nicht für den Vollzug und die Marktüberwachung im Zusammenhang mit dieser Verordnung zuständig ist, überprüfen wir keine Angebote von Herstellern oder Anbietern. Zuständig für den Vollzug der Verordnung (EU) 2024/573 und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung sind die Behörden der Bundesländer. Eine Liste dieser Behörden finden Sie unter dem Stichwort „Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung – F-Gas-Verordnung“ auf den Seiten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).


Montag, 22.09.2025

Baumesse / Erreichbarkeit unseres Büros

Messestand
Baumesse Hofheim - Messestand 2025
Energieeinsatz Wärmepumpe
Vergleich Energieeinsatz verschiedener Heizsysteme

Derzeit ist unser Telefon voraussichtlich bis Freitag, 26.09.2025 nicht besetzt. Unser Anrufbeantworter nimmt aber Ihr Anliegen auf und wir rufen Sie zurück. Dies funktioniert aber nur, wenn Sie uns auch eine Nachricht mit Ihrer Rückrufbitte und Informationen zu Ihrer Erreichbarkeit hinterlassen. Sie können uns aber auch Ihr Anliegen als Email zukommen lassen. Verwenden Sie dazu entweder unser Kontaktformular oder die Email-Adresse info@indigud.de.

Vielen Dank für Ihren Besuch bei der Baumesse Hofheim 2025. Die "Folien" zu den Vorträge finden Sie hier:

Baumesse 2025 - Gebäudehülle mit Sanierungsfahrplan und BEG EM verbessern

Baumesse 2025 - Irgendwas mit Wärmepumpe? Wie ersetze ich meine fossile Heizung

 


Montag, 08.09.2025

Besuchen Sie uns auf der Baumesse vom 19. bis 21. September 2025 im Messecenter Rhein-Main

Informationen zur Messe:

Sie finden uns am Stand 2.330 im Obergeschoss.

Auch bieten wir wieder Vorträge an:

Freitag, 19.9.2025 12:00 Uhr bis 12:45 Uhr - Irgendwas mit Wärmepumpe? Wie ersetze ich meine fossile Heizung.

Samstag, 20.09.2025 11:00 - 11:45 Uhr - Gebäudehülle mit Sanierungsfahrplan und BEG EM verbessern.

Sonntag, 21.09.2025 13:00 - 13:45 Uhr - Gebäudehülle mit Sanierungsfahrplan und BEG EM verbessern.

 

 


Montag, 03.03.2025

Förderung für Sanierungsfahrplan wird ab 1. April 2025 nur noch an den Beratungsempfänger ausgezahlt

Wie die "dena" heute in einem Infoletter bekannt gab wird die Zahlungsermächtigung abgeschafft und der Zuschuss nur noch an den Beratungsempfänger ausgezahlt:

Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass ab dem 01.04.2025 die sogenannte Zahlungsermächtigung abgeschafft wird.

Bisher bestand die Möglichkeit, dass die Förderung über diesen Weg an den Energieberatenden ausgezahlt wurde. Dieser/Diese hat dann eine um die BAFA-Förderung geminderte Rechnung an die Beratungsempfangenden gestellt.

Künftig erfolgt die Auszahlung der BAFA-Förderung ausnahmslos an die Beratungsempfänger und nicht mehr an den Energieberater bzw. die Energieberaterin.

Ab dem 04.03.2025 müssen bei eingereichten Verwendungsnachweisen für die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) oder Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) steuerliche Angaben gemacht werden (siehe auch Infoletter vom 18.02.2025).

Dies bedeutet, dass ab sofort nach Zugang des Beratunsberichts die vollständige Beratungsgebühr fällig wird und der Zuschuss auf das Konto des Antragsteller ausgezahlt wird.

Nach der Kürzung der Zuschüsse für die Energieberatung für Wohngebäude am 7. August 2024 eine weitere Hürde mehr für Sanierungswillige.

Stand heute (3.3.2025) gibt es dafür aber noch gar kein Formular für den "Verwendungsnachweis" beim BAFA.

 


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