Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Heizlastberechnung nach DIN12831
Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Dienstag, 08.09.2026
Besuchen Sie uns auf der Baumesse Hofheim
Vom Freitag 18.09.2026 bis Sonntag 20.09.2026 stehen wir Ihnen wieder auf der Baumesse Hofheim zur Verfügung. Die Messe ist täglich von 10:00Uhr bis 18:00Uhr geöffnet. Der Ausstellungsort ist das Messecenter Rhein-Main, Robert-Bosch-Str. 5-7 in 65719 Hofheim-Wallau. Sie finden uns dort im Obergeschoss am Stand 2.330. Auch bieten wir wieder "herstellerunabhängige" und "neutrale" Vorträge an:
Freitag, 18.09.2026: 12.00 - 12.45 Uhr
Irgendwas mit Wärmepumpe? Wie ersetze ich meine fossile Heizung
Referent: Günter Dörrhöfer (InDiGuD/DEN e.V.)
Samstag, 19.09.2026: 11.00 - 11.45 Uhr
Gebäudehülle mit Sanierungsfahrplan und BEG EM verbessern
Referent: Günter Dörrhöfer (InDiGuD/DEN e.V.)
Sonntag, 20.09.2026: 13.00 - 13.45 Uhr
Irgendwas mit Wärmepumpe? Wie ersetze ich meine fossile Heizung
Referent: Günter Dörrhöfer (InDiGuD/DEN e.V.)
Der Vortrag Gebäudehülle mit Sanierungsfahrplan und BEG EM verbessern behandelt insbesondere die seit Juli 2026 geänderten Förderbedingungen. Der Vortrag Irgendwas mit Wärmepumpe? Wie ersetze ich meine fossile Heizung geht auf den aktuellen Stand der Heizungsförderung sowie auf aktuelle Erkenntnisse zu diesem Thema ein.
Dienstag, 14.07.2026
Bundestag beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz
Trotz Kritik hat am 10. Juli 2026 der Bundestag die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetz mit 322 / 272 Parlamentarier beschlossen. Der Ursprungsentwurf wurde im parlamentarischen Verfahren noch geändert. Für den Fall, dass das Gesetz in Kraft tritt, hat die Deutsche Umwelthilfe angekündigt, dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht vorzugehen. Die Anforderung von 65% erneuerbare Energie entfällt. Damit ist der Grundstein für die weitere Steigerung der Klimaerwärmung und der Weg in die Abhängigkeit der Konzerne mit Resourcen, die in unserem Land oder Europa nicht in genügender Menge zur Verfügung stehen. Die Grüngasquote und Biotreppe führt ins energetische Nirvana, da diese Energieträger klimaneutral nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
Donnerstag, 09.07.2026
Reform der Gebäudeförderung
Seit gestern Abend war eine Antragstellung für die Heizungsförderung bei der KfW nicht mehr möglich, da die Anmeldung verweigert wurde: Eine Anmeldung ist derzeit nicht möglich. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Eine offizielle Pressemitteilung wurde heute früh veröffentlicht. Zusätzliche Informationen finden sich seit heute früh auch auf der Energiewechsel-Seite des BMWE.
Das bedeutet, dass wir erst ab 21.07.2026 neue Anträge stellen können - dann zu den neuen bzw. undefinierten Konditionen, da einige Punkte erst ab 1.1.2027 gelten sollen.
Bereits ausgestellte BzA bzw. gBzA müssen bis zum 20.07.2026 eingereicht werden, sie verlieren danach ihre Gültigkeit.
Bereits zugesagte Anträge sind von der Änderung nicht betroffen.
Obwohl sich das BMWE bemüht, diese Änderungen sehr positiv darzustellen, bedeutet das eine Kürzung der Zuschüsse für energetische Maßnahmen.
Mittwoch, 08.07.2026
KfW-Antragsportal steht vor vorübergehender Schließung
Aktuell ist für uns das KfW-Antragsportal nicht mehr erreichbar. Im Zuge der geplanten Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird das KfW-Antragsportal voraussichtlich ab Donnerstag, 9.7.2026 12 Uhr oder möglicherweise früher vorübergehend geschlossen. Wir gehen davon aus, dass bei Wiedereröffnung bereits geänderte Förderbedingungen gelten.
Kunden, denen bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vorliegt, sind davon voraussichtlich nicht betroffen.
Im Bereich der Heizungsförderung rechnen wir mit folgenden Änderungen (die Angaben sind ohne Gewähr):
- Reduzierung des Förderhöchstbetrags von bisher 30.000€ auf 28.000€, die Summe wird dann alle 6 Monate um 750€ abgesenkt.
- Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 20% auf 16%, Reduzierung alle 6 Monate um weitere 4%. (Jeweils zum 1. Februar und 1. Juli).
- Neugestaltung des Einkommensbonus, künftig gestaffelt je nach Einkommensgruppe (30T€ bis 60T€) zwischen 10 und 40%.
- Entfall des Effizienzbonus
- Grundförderung nur noch 15%, bei europäischer Wertschöpfung zusätzliche 15% (ab Q1/2027)
- Es wird nur noch der Umstieg von fossilen Wärmeerzeugern gefördert, Tauch von Bestands-Wärmepumpen geringer Effizienz wird nicht mehr gefördert.
- Entfall der Förderung von Solarthermie
Auch die Förderprogramme des BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Optimierung der Heizung) werden sich ändern. Auch hier sind deutliche Kürzungen zu erwarten. Im Bereich Energieberatung für Wohngebäude (Sanierungsfahrplan) wird es voraussichtlich keine Änderungen geben.
Die Förderhöchstbeträge werden ohne iSFP den Beträgen der Heizungssanierung angepasst (derzeit 30T€ für die erste Wohneinheit, 15T€ für die 2. bis 6. Wohneinheit sowie 8T€ ab der 7. Wohneinheit. Allerdings wird vermutlich auch der iSFP-Bonus nur noch für maßgebliche Maßnahmen gewährt und eine alleinige Fenstersanierung wird nicht im Rahmen des iSFP-Bonus mit einem Bonus belohnt. Für besonders schlechte Gebäude (vermutlich Gebäudeklasse "H") wird es (ab 2027) auch für Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen Bonus von 5% geben. Für eine Sanierung zum Effizienzhaus werden die Tilgungszuschüsse um 10% verringert und auf eine Verbesserung der Zinskonditionen gesetzt.
Diese Informationen sind ohne Gewähr. Zu einem späteren Zeitpunkt werden wir über beschlossenen Änderungen berichten.
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