Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Heizlastberechnung nach DIN12831
Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Donnerstag, 09.07.2026
Reform der Gebäudeförderung
Seit gestern Abend war eine Antragstellung für die Heizungsförderung bei der KfW nicht mehr möglich, da die Anmeldung verweigert wurde: Eine Anmeldung ist derzeit nicht möglich. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Eine offizielle Pressemitteilung wurde heute früh veröffentlicht. Zusätzliche Informationen finden sich seit heute früh auch auf der Energiewechsel-Seite des BMWE.
Das bedeutet, dass wir erst ab 21.07.2026 neue Anträge stellen können - dann zu den neuen bzw. undefinierten Konditionen, da einige Punkte erst ab 1.1.2027 gelten sollen.
Bereits ausgestellte BzA bzw. gBzA müssen bis zum 20.07.2026 eingereicht werden, sie verlieren danach ihre Gültigkeit.
Bereits zugesagte Anträge sind von der Änderung nicht betroffen.
Obwohl sich das BMWE bemüht, diese Änderungen sehr positiv darzustellen, bedeutet das eine Kürzung der Zuschüsse für energetische Maßnahmen.
Mittwoch, 08.07.2026
KfW-Antragsportal steht vor vorübergehender Schließung
Aktuell ist für uns das KfW-Antragsportal nicht mehr erreichbar. Im Zuge der geplanten Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird das KfW-Antragsportal voraussichtlich ab Donnerstag, 9.7.2026 12 Uhr oder möglicherweise früher vorübergehend geschlossen. Wir gehen davon aus, dass bei Wiedereröffnung bereits geänderte Förderbedingungen gelten.
Kunden, denen bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vorliegt, sind davon voraussichtlich nicht betroffen.
Im Bereich der Heizungsförderung rechnen wir mit folgenden Änderungen (die Angaben sind ohne Gewähr):
- Reduzierung des Förderhöchstbetrags von bisher 30.000€ auf 28.000€, die Summe wird dann alle 6 Monate um 750€ abgesenkt.
- Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 20% auf 16%, Reduzierung alle 6 Monate um weitere 4%. (Jeweils zum 1. Februar und 1. Juli).
- Neugestaltung des Einkommensbonus, künftig gestaffelt je nach Einkommensgruppe (30T€ bis 60T€) zwischen 10 und 40%.
- Entfall des Effizienzbonus
- Grundförderung nur noch 15%, bei europäischer Wertschöpfung zusätzliche 15% (ab Q1/2027)
- Es wird nur noch der Umstieg von fossilen Wärmeerzeugern gefördert, Tauch von Bestands-Wärmepumpen geringer Effizienz wird nicht mehr gefördert.
- Entfall der Förderung von Solarthermie
Auch die Förderprogramme des BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Optimierung der Heizung) werden sich ändern. Auch hier sind deutliche Kürzungen zu erwarten. Im Bereich Energieberatung für Wohngebäude (Sanierungsfahrplan) wird es voraussichtlich keine Änderungen geben.
Die Förderhöchstbeträge werden ohne iSFP den Beträgen der Heizungssanierung angepasst (derzeit 30T€ für die erste Wohneinheit, 15T€ für die 2. bis 6. Wohneinheit sowie 8T€ ab der 7. Wohneinheit. Allerdings wird vermutlich auch der iSFP-Bonus nur noch für maßgebliche Maßnahmen gewährt und eine alleinige Fenstersanierung wird nicht im Rahmen des iSFP-Bonus mit einem Bonus belohnt. Für besonders schlechte Gebäude (vermutlich Gebäudeklasse "H") wird es (ab 2027) auch für Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen Bonus von 5% geben. Für eine Sanierung zum Effizienzhaus werden die Tilgungszuschüsse um 10% verringert und auf eine Verbesserung der Zinskonditionen gesetzt.
Diese Informationen sind ohne Gewähr. Zu einem späteren Zeitpunkt werden wir über beschlossenen Änderungen berichten.
Dienstag, 23.06.2026
Umfrage des BMWE zu den Klimazielen
Das BMWE hat eine Umfrage zum Kurs im Bereich "Energiewende" gestartet. Interessierte Personen (Privatpersonen und Unternehmen) können den Kurs der Klimaziele mit bestimmen.
Die Bundesregierung steht zu den deutschen und europäischen Klimazielen, wohlwissend, dass die Erderwärmung ein globales Problem ist und die Weltgemeinschaft es gemeinsam lösen muss. Dafür setzt sie das Pariser Klimaabkommen um und verfolgt das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt.
Klima- und Energiepolitik entwickeln sich stetig fort, auch im Einklang mit den europäischen Rahmenbedingungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt ein Online-Konsultationsverfahren durch vor dem Entwurf des neuen integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans (NECP) für den Zeitraum 2031-2040. Die Ergebnisse sollen in die Erarbeitung des Entwurfes einfließen.
Die Befragung läuft vom 12. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026:
Montag, 22.06.2026
Bund und KfW verlängern Förderung für Effizienzhaus 55-Neubauten
In einer Pressemitteilung der KfW kündigt die KfW an, daß das Programm weiterläuft bis die Bundesmittel zur Zinsverbindung aufgebraucht sind, maximal aber bis Jahresende. Die Förderung adressiert geziehlt den Bauüberhang, eine Baugenehmigung muss bei Antragstellung vorliegen. Die Förderbedingungen und Konditionen sollten beachtet werden.
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