
Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Heizlastberechnung nach DIN12831
Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Freitag, 22.03.2024
Serverausfall 21/22.03.2024
Vom 21.3.2024 ca. 11 Uhr bis 22.03.2024 ca. 22 Uhr gab es einen Totalausfall unserer Server. Nach Information des Server-Hosters gab es einen Wasserschaden im Rechenzentrum der zum Ausfall der Stromversorgung führte:
In einem der Räume, in denen die Batterien untergebracht sind, ist Wasser ausgetreten. Dadurch wurden die in diesem Raum befindlichen Batterien in Mitleidenschaft gezogen, so dass das Rechenzentrum gezwungen war, den Strom in dem Raum, in dem sich Ihr Server oder ein Teil unserer Netzinfrastruktur befindet, abzuschalten.
Wir warten derzeit auf grünes Licht, um den Strom in diesem Raum wieder zu aktivieren. Ihr Server ist von dem Wasserschaden NICHT betroffen, könnte aber ausgeschaltet sein. Als nächster Schritt prüfen Elektrospezialisten, ob und wie die elektrische Infrastruktur wiederhergestellt und der Strom wieder eingeschaltet werden kann. Der externe Anbieter arbeitet in der Nacht an dieser Aufgabe. Aufgrund der Komplexität des beschädigten USV-Systems gehen wir nicht mehr davon aus, dass unsere Dienste heute wiederhergestellt werden können.
Wir können keine konkrete ETA-Angabe machen. Wir versichern Ihnen, dass unser Team mit Hochdruck daran arbeitet, das Problem so schnell wie möglich zu beheben. Wir sind uns der Unannehmlichkeiten bewusst, die dadurch entstanden sind, und entschuldigen uns aufrichtig für die Unterbrechung Ihrer Dienste.
Während der Ausfallzeit funktionierten weder Email noch unsere Datenwolke. Inzwischen läuft der Server aber wieder und auch die Emails sind inzwischen angekommen.
Montag, 04.03.2024
Wärmepumpen im Altbau
Das Deutsche Energieberater Netzwerk (DEN) hat einen neuen Podcast zum Thema Wärmepumpen im Altbau veröffentlicht. Im ersten Teil klärt Stefanie Köpsell in einem Interview mit Christoph Sprengard vom FIW München (Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München) das Thema "Wärmedämmung und Wärmepumpen".
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Freitag, 23.02.2024
BEG: Neue Förderangebote bei der KfW
Voraussichtlich ab 27.02.2024 stehen bei der KfW neue Förderprodukte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – die neue Heizungsförderung zum Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz, GEG) – zur Verfügung. Damit können Anträge für folgende Produkte gestellt werden:
- BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359)
Damit sind bis zu 70 Prozent Zuschuss und zinsvergünstigte Ergänzungskredite für den Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen erhältlich. Alle Details der Förderung finden Sie in der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)". Sie wurde am 29.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist auch auf der Website des BMWK www.energiewechsel.de zu finden. Die neuen Förderkonditionen können bereits im Rahmen einer Übergangsregelung genutzt werden.
Voraussichtlich ab 27.02.2024 ist die Antragstellung für selbstgenutzte Einfamilienhäuser möglich. Die Antragstellung für Mehrfamilienhäuser/Wohneigentumsgemeinschaften startet voraussichtlich im Mai 2024, für Vermietende voraussichtlich im August 2024.
Die entsprechenden Merkblätter finden Sie ab sofort auf den Produktseiten der KfW unter Formulare und Downloads: www.kfw.de/458; www.kfw.de/358 und 359
Förderanträge für weitere Effizienzmaßnahmen können weiterhin beim BAFA gestellt werden. Hier sind auch künftig bis zu 20% Zuschuss und neu zinsvergünstigte Ergänzungskredite erhältlich.
Ab dem 22.02.2024 kann für die BEG "Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt werden. Dies gilt für private Selbstnutzer im Einfamilienhaus.
Quelle: Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste
Montag, 19.02.2024
Förderkredite Klimafreundlicher Neubau, Investitionszuschuss Barrierereduzierung und Förderung genossenschaftlichen Wohnens wieder verfügbar
Die KfW teilt in einer Pressemeldung vom 19.02.2024 mit:
Die KfW nimmt ab Dienstag, den 20. Februar 2024, in folgenden Förderprogrammen wieder Anträge entgegen:
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297),
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298),
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299),
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499),
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134),
- Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B)
Die Programme enthalten Mittel aus dem Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Förderung war Ende des Jahres 2023 aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes oder ausgeschöpfter Bundeshaushaltsmittel gestoppt worden.
Nähere Informationen zur Förderung finden Sie unter den Links zu den Produktseiten der jeweiligen Programme.
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