
Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Heizlastberechnung nach DIN12831
Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Montag, 19.02.2024
Förderkredite Klimafreundlicher Neubau, Investitionszuschuss Barrierereduzierung und Förderung genossenschaftlichen Wohnens wieder verfügbar
Die KfW teilt in einer Pressemeldung vom 19.02.2024 mit:
Die KfW nimmt ab Dienstag, den 20. Februar 2024, in folgenden Förderprogrammen wieder Anträge entgegen:
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297),
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298),
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299),
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499),
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134),
- Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B)
Die Programme enthalten Mittel aus dem Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Förderung war Ende des Jahres 2023 aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes oder ausgeschöpfter Bundeshaushaltsmittel gestoppt worden.
Nähere Informationen zur Förderung finden Sie unter den Links zu den Produktseiten der jeweiligen Programme.
Donnerstag, 08.02.2024
KfW bietet einen Ergänzungskredit für BEG EM - Wohngebäude an
BEG EM - Ergänzungskredit - Wohngebäude (358/359)
Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Sanierungsvorhaben, bei denen förderfähige Einzelmaßnahmen gemäß vorgenannter Richtlinie umgesetzt werden.
Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer nach dieser Richtlinie bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss für das geplante Vorhaben bereits eine zugesagte beziehungsweise bewilligte aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung vorliegen.
Es gelten nur Zusagen der KfW und Zuwendungsbescheide des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die nach den ab 01.01.2024 geltenden neuen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) erteilt wurden.
Der maximale Förderhöchstbetrag dieses Kredits beträgt 120.000 Euro je Wohneinheit.
Selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern mit einem zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro wird für die selbstgenutzte Wohneinheit ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt (Programmnummer 358).
Weitere Infos: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (358, 359)
Quelle: KfW-Information für Multiplikatoren
Montag, 29.01.2024
Informationen zu den Förderprogrammen ab 1.1.2024
In unserer Wiki versuchen wir möglichst aktuell Informationen zu den Förderprogrammen zu veröffentlichen. Da die Wiki durchsucht werden kann hoffen wir, dass Sie Antworten auf Ihre Fragen leicht finden können.
Dienstag, 23.01.2024
Antragstellung für die Energieberatung für Wohngebäude wieder möglich
Für die Energieberatung für Wohnbegäude (EBW) ist unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung eine Antragstellung seit dem 19.01.2024 wieder möglich.
Aktuell haben wir noch einen Vorlauf von mindestens 12 Wochen, da noch zahlreiche Sanierungsfahrpläne aus dem letzten Jahr fertigzustellen sind. Die von uns eingesetzten Programme sind noch nicht für das GEG 2024 geeignet, da die Freigabe der entsprechenden Werkzeuge durch das BAFA noch aussteht.
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