
Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
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Mittwoch, 16.02.2022
Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) wieder verfügbar
Die KfW hat in einer Pressemitteilung vom 16.02.2022 soeben bekannt gegeben, dass für das Programm "Einbruchschutz 455-E" wieder Fördermittel zur Verfügung stehen.
Sonntag, 30.01.2022
Antrags- und Zusagestopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Aus heiterem Himmel hat diese Meldung viele Bauherrn überrascht und verunsichert. Viele Fragen erreichen uns zu diesem Thema. In einer Meldung des BMWi vom 24.01.2022 wurde der Förderstopp mit sofortiger Wirkung verkündigt. Auch die davon betroffene KfW hat inzwischen eine Informationsseite geschaltet. Die Reaktionen können auf dem Twitter Kanal des BMWi gelesen werden.
Die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) über das BAFA läuft weiter.
Betroffen sind
• Neubauvorhaben -> Das Effizienzhaus 55 wurde bereits zum 31.01.2022 abgekündigt. Bezüglich Effizienzhaus 40 und 40+ muß abgewartet werden.
• Sanierung in der Kreditvariante -> Der KfW-Kredit für Sanierungsmaßnahmen wurde ohnehin wenig in Anspruch genommen. Es kann aktuell nur abgewartet werden bis eine Entscheidung über die Haushaltsmittel erfolgt ist.
Weiterhin beantragt werden kann die Zuschussförderung für Sanierungsmaßnahmen.
Montag, 24.01.2022
Antrags- und Zusagestopp für alle KfW-Programmvarianten der BEG
Wie soeben die KfW informiert gibt es einen Antrags- und Zusatzstopp. Dies ist auch auf den entsprechenden Seiten zu den Förderprogrammen 261/262/263/264, 461/463/464 zu lesen.
Sofortiger Antrags- und Zusagestopp
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.2022) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen.
- Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.
- Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden das BMWK und die KfW zügig entscheiden.
Die Zuschussprogramme für Einzelmaßnahmen des BAFA sind davon nicht betroffen.
Dienstag, 23.11.2021
Förderprogramm zum Aufbau von betrieblicher Ladeinfrastruktur
Neues Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ wurde veröffentlicht. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Für Unternehmen gilt eine Obergrenze von 45.000 Euro (also bei 900 Euro je Ladepunkt insgesamt 50 Stationen), für kommunale Antragsteller gilt diese Einschränkung nicht.
Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden:
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen www.kfw.de/441
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen www.kfw.de/439
Zur Pressemeldung des BMVI (inkl. Förderrichtlinie):
https://www.bmvi.de
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