
Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Heizlastberechnung nach DIN12831
Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Montag, 27.11.2023
Häufige Probleme beim Abruf der Fördermittel
Derzeit haben wir einen extremen Anstieg des Verwaltungsaufwands. Der Fördergeber (BAFA) bemängelt vielfältige kleinere "Formfehler" in den Unterlagen. Wir versuchen gerade, die Gründe für Rückfragen zu sammeln und in unserer Wiki zugänglich zu machen.
Aktuell wurde die Unterschrift unter der "Fachunternehmererklärung für Anlagen zur Wärmeerzeugung - Heizungstechnik" bemängelt, da diese in "i.A." geleistet wurde.
Montag, 30.10.2023
Das neue Gebäudeenergiegesetz ist verfügbar
Das neue Gebäudeenergiegesetz ist verfügbar und kann hier: Das neue GEG eingesehen werden. Die Veröffentlichung geht nur auf geänderte Passagen ein. Das komplette Gesetz wird vermutlich am 1.1.2024 in einer Lesefassung bereitstehen.
Donnerstag, 14.09.2023
Neue Zuschussförderung für E-Mobilität: Programm
Wie die KfW in einer Meldung vom 3.9.2023 bekannt gegeben hat startet am 26. September 2023 die Zuschussförderung "Solarstrom für Elektrofahrzeuge, Programm 442". Das Programm kommt für alle in Betracht, die eine Immobilie besitzen und selbst bewohnen und privat ein Elektroauto besitzen (Eigentum oder Leasing) oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben. Voraussetzung ist, daß eine Ladestation, eine Photovoltaikanlage und ein Solarstromspeicher fabrikneu angeschafft wird. Wie bei den anderen Förderprogrammen darf eine verbindliche Bestellung erst nach Antragstellung erfolgen.
Ergänzung: Das Programm war bereits nach wenigen Stunden ausgebucht und steht nicht mehr zur Verfügung.
Donnerstag, 14.09.2023
Für das Programm KfW455 (Barrierereduzierung) sind wieder Fördermittel verfügbar
Die KfW informiert, dass eine Antragstellung für das Programm 455 (Barrierereduzierung) wieder möglich ist. Ab sofort können Privatpersonen mit Eigentum oder als Mieterin oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen.
Ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen wurden.
Es ist nur ein Antrag möglich.
Die förderfähigen Investitionskosten wurden auf 25.000€ reduziert.
Alle bereits enthaltenen Förderungen aus dieser Programmfamilie (155, 159 sowie 455-B und 455-E) sind auf den Förderhöchstbetrag anzurechnen.
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