InDiGuD * Ingenieur-Dienstleistung Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberatung · Thermografie · Luftdichtheitsmessung

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Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberater (HWK)

☎ Telefon: 06145 3799 550

Energieberatung

Vor-Ort Beratung

Energieberatung für Wohngebäude

Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz

individueller Sanierungsfahrplan

Förderanträge

Energetische Baubegleitung

Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude

Luftdichtheitsmessung u. Thermografie

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Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645

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Donnerstag, 07.07.2022

Betriebsurlaub vom 23.07.2022 bis 1.08.2022

Bertiebsurlaub
Betriebsurlaub
Betriebsurlaub

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir vom 23.07.2022 bis zum 1.08.2022 uns erholen müssen und daher zwischen dem 23.07.2022 und dem 1.8.2022 nur unser auomatischer Sekretär ( -> Anrufbeantworter ) erreicht werden kann. Ab dem 2.8.2022 bearbeiten wir wieder Anfragen. Sprechen Sie Ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter, wir arbeiten die Anrufe ab dem 2.8.2022 ab und rufen zurück.

 


Mittwoch, 20.04.2022

Förder­mittel für energie­effiziente Neubauten komplett ausgeschöpft

Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Förder­mittel für energie­effiziente Neubauten jetzt komplett ausge­schöpft. Bitte stellen Sie keinen neuen Antrag mehr. Zugesagte Anträge nicht betroffen:

Haben Sie einen Antrag gestellt und hat Ihnen die KfW bereits eine Finanzierungs­zusage erteilt? Dann ist die Förderung für Sie reserviert. Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihr Finanzierungs­partner den Kredit bei uns abruft.

Hinweis: Ab dem 21.04.2022 können Sie wieder Anträge für die Neubau­förderung stellen. Diese Antrags­möglichkeit wird sich auf die Effizienz­haus-Stufe 40 mit Nachhaltig­keits-Klasse beschränken. Voraussetzung hierfür ist das Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude. Anträge für die Effizienz­haus-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus werden nicht mehr möglich sein.

Quelle: KfW


Montag, 21.02.2022

Anträge ab dem 22. Februar 2022 für Sanierungsvorhaben "Effizienzhaus" wieder möglich.

Für die Förderprogramme der KfW

können ab dem 22. Februar 2022 wieder bei der KfW neue Anträge für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden sowie für den Kredit zur Sanierung mit Einzelmaßnahmen gestellt werden.

Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert. Grundlage für die Förderung sind die am 1. Februar 2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (WG) vom 7. Dezember 2021 beziehungsweise die am 21. Oktober 2021 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16. September 2021 einschließlich der jeweils in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ zu diesen Richtlinien enthaltenen Vorgaben.


Samstag, 19.02.2022

KfW-Kredit für Sanierungsvorhaben vermutlich ab 21. Februar wieder möglich

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat in einer Meldung bekannt gegeben, dass voraussichtlich ab der 8. Kalenderwoche wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden über die KfW gestellt werden können. Die Programme der Neubauförderung werden zu einem späteren Zeitpunkt zu geänderten Bedingungen neu aufgelegt.

Aktuelle Informationen finden sich auch auf dem Twitter-Ticker.


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