Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Heizlastberechnung nach DIN12831
Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Montag, 21.02.2022
Anträge ab dem 22. Februar 2022 für Sanierungsvorhaben "Effizienzhaus" wieder möglich.
Für die Förderprogramme der KfW
- 261 Kredit Effizienzhaus
- 262 Kredit Einzelmaßnahmen
- 263 Kredit Nichtwohngebäude Einzelmaßnahmen
- 264 Effiztiente Gebäude Kommunen
- 461 Zuschuss Effizienzhaus
- 463 Zuschuss Effizienzgebäude Nichtwohngebäude
- 464 Zuschuss Effizienzhaus Kommunen
können ab dem 22. Februar 2022 wieder bei der KfW neue Anträge für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden sowie für den Kredit zur Sanierung mit Einzelmaßnahmen gestellt werden.
Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert. Grundlage für die Förderung sind die am 1. Februar 2022 in Kraft getretenen Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (WG) vom 7. Dezember 2021 beziehungsweise die am 21. Oktober 2021 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16. September 2021 einschließlich der jeweils in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ zu diesen Richtlinien enthaltenen Vorgaben.
Samstag, 19.02.2022
KfW-Kredit für Sanierungsvorhaben vermutlich ab 21. Februar wieder möglich
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat in einer Meldung bekannt gegeben, dass voraussichtlich ab der 8. Kalenderwoche wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden über die KfW gestellt werden können. Die Programme der Neubauförderung werden zu einem späteren Zeitpunkt zu geänderten Bedingungen neu aufgelegt.
Aktuelle Informationen finden sich auch auf dem Twitter-Ticker.
Mittwoch, 16.02.2022
Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) wieder verfügbar
Die KfW hat in einer Pressemitteilung vom 16.02.2022 soeben bekannt gegeben, dass für das Programm "Einbruchschutz 455-E" wieder Fördermittel zur Verfügung stehen.
Sonntag, 30.01.2022
Antrags- und Zusagestopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Aus heiterem Himmel hat diese Meldung viele Bauherrn überrascht und verunsichert. Viele Fragen erreichen uns zu diesem Thema. In einer Meldung des BMWi vom 24.01.2022 wurde der Förderstopp mit sofortiger Wirkung verkündigt. Auch die davon betroffene KfW hat inzwischen eine Informationsseite geschaltet. Die Reaktionen können auf dem Twitter Kanal des BMWi gelesen werden.
Die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) über das BAFA läuft weiter.
Betroffen sind
• Neubauvorhaben -> Das Effizienzhaus 55 wurde bereits zum 31.01.2022 abgekündigt. Bezüglich Effizienzhaus 40 und 40+ muß abgewartet werden.
• Sanierung in der Kreditvariante -> Der KfW-Kredit für Sanierungsmaßnahmen wurde ohnehin wenig in Anspruch genommen. Es kann aktuell nur abgewartet werden bis eine Entscheidung über die Haushaltsmittel erfolgt ist.
Weiterhin beantragt werden kann die Zuschussförderung für Sanierungsmaßnahmen.
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