
Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Heizlastberechnung nach DIN12831
Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Mittwoch, 17.08.2022
Änderungen der Förderbedingungen
Seit dem 15.08.2022 gibt es für Gas-Hybridheizungen keine staatlichen Zuschüsse mehr. Die Fördersummen für Biomasse-Heizungen wie z.B. Pellet-Heizungen wurden drastisch gekürzt.
Hier der Verweis auf ein Video des Heute-Journals: Kritik an Förderstopp für Gasheizungen
Förderungen für die Gebäudehülle wurden um 5 Prozent gekürzt. Der ausgelobte Förderbonus von 5% für eine Maßnahme aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) wird nicht mehr für Heizungssysteme gewährt sondern beschränkt sich im wesentlichen auf Maßnahmen an der Gebäudehülle. Die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen wurde ersatzlos gestrichen. Die Sanierung zum Effizienzhaus (mindestens EH 85, das EH 100 wurde gestrichen) wird dagegen nur noch über einen Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert.
Einzelmaßnahme | Basis | zzgl. Bonus | zzgl. Zusatz | max. Förderung |
---|---|---|---|---|
Wärmepumpe, auch EE-Hybrid | 25 % | Heizungstausch 10% | eff. Wärmepumpe 5% | 40% |
Biomasse | 10% | Heizungstausch 10% | Emmission max. 2,5 mg/m3 5% | 25% |
Solarthermie | 25% | 25% | ||
Heizungsoptimierung | 15% | 15 % | ||
EE-Hybrid mit Biomasse | 20% | Heizungstausch10% | Emmission max. 2,5 mg/m3 5% | 35% |
Lüftungsanlage | 15% | iSFP-Bonus 5% | 20% | |
thermische Hülle z.B. Fassade, Fenster, Dach, Kellerdecke |
15% | iSFP-Bonus 5% | 20% |
Heizungstausch = Dauerhaftes Stilllegen einer vorhanden Öl-Heizung oder einer mind. 20 Jahre alten Erdgasheizung.
eff. Wärmepunpe = Wärmepumpen die mit Erdwärme arbeiten und besonders effektiv sind.
iSFP-Bonus = Die Maßnahme ist Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Pro Wohneinheit und Kalenderjahr können höchstens 60 T€ förderfähige Kosten beantragt werden.
Die Inkonsistenzen in der Gebäudeförderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (abrupte Förderstopps, fehlende Kommunikation, monatelange Bearbeitungszeiten beim BAFA, etc.) und die pandemiebedingten Engpässe bei den Baustellenabläufen führen zu einem unkalkulierbarem Mehraufwand und Verzögerungen bei den laufenden Projekten.
Stand: 17.08.2022, Angaben ohne Gewähr
Dienstag, 16.08.2022
Baumesse vom 16.-18. September in Hofheim-Wallau
Sie finden uns auch in diesem Jahr auf der Baumesse in Hofheim-Wallau. Vom 16. bis 18. September täglich 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr stehen wir für Ihre Fragen auf der Baumesse ( Halle: 2, Stand: 282 ) zur Verfügung.
Messecenter Rhein-Main
Robert-Bosch-Straße 5-7
65719 Hofheim-Wallau am Taunus
Für unsere Kunden haben wir ein Kontigent an Freikarten: Freikarten anfordern.
Samstag, 30.07.2022
Änderung der Förderprogramme
Das BAFA hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, daß eine Anpassung der Förderprogramme vorgenommen wurde. Ohne vorherige Ankündigung werden die Kreditprogramme der KfW gestrichen. Die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen über einen KfW-Kredit zu besonderen Konditionen ist nicht mehr möglich. Bei den Programmen der BAFA werden ab 15. August drastische Kürzungen vorgenommen. Die Konditionen nach dem 15. August können den Informationen entnommen werden. In einem Dokument mit weitere Informationen gibt das BMWi dazu eine Stellungnahme bekannt.
Wieder sorgt das BMWi für Unsicherheit und zahlreiche Anrufe bei uns Energieberatern. Wichtiger Hinweis: Bereits laufende oder zugesagte Förderanträge sind nicht betroffen.
In einer Stellungnahme hat der GIH erläutert, warum diese Aktion einen Rückschritt für das Erreichen des klimaneutralen Gebäudebestands darstellt.
Nach unserer Betriebsruhe ab 2.8. werden wir uns mit dieser neuen Herausforderung auseinandersetzen.
Donnerstag, 07.07.2022
Betriebsurlaub vom 23.07.2022 bis 1.08.2022


Wir möchten darauf hinweisen, dass wir vom 23.07.2022 bis zum 1.08.2022 uns erholen müssen und daher zwischen dem 23.07.2022 und dem 1.8.2022 nur unser auomatischer Sekretär ( -> Anrufbeantworter ) erreicht werden kann. Ab dem 2.8.2022 bearbeiten wir wieder Anfragen. Sprechen Sie Ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter, wir arbeiten die Anrufe ab dem 2.8.2022 ab und rufen zurück.
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