Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
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individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
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Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Montag, 24.01.2022
Antrags- und Zusagestopp für alle KfW-Programmvarianten der BEG
Wie soeben die KfW informiert gibt es einen Antrags- und Zusatzstopp. Dies ist auch auf den entsprechenden Seiten zu den Förderprogrammen 261/262/263/264, 461/463/464 zu lesen.
Sofortiger Antrags- und Zusagestopp
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.2022) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen.
- Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.
- Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden das BMWK und die KfW zügig entscheiden.
Die Zuschussprogramme für Einzelmaßnahmen des BAFA sind davon nicht betroffen.
Dienstag, 23.11.2021
Förderprogramm zum Aufbau von betrieblicher Ladeinfrastruktur
Neues Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ wurde veröffentlicht. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Für Unternehmen gilt eine Obergrenze von 45.000 Euro (also bei 900 Euro je Ladepunkt insgesamt 50 Stationen), für kommunale Antragsteller gilt diese Einschränkung nicht.
Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden:
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen www.kfw.de/441
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen www.kfw.de/439
Zur Pressemeldung des BMVI (inkl. Förderrichtlinie):
https://www.bmvi.de
Donnerstag, 04.11.2021
Einstellung EH55/EG55 Neubauförderung
Wie in den "häufigen Fragen" auf der Seite des BMWi zu lesen ist, wird zum 31.01.2022 die Förderung für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau eingestellt. Nach diesem Datum können keine Anträge mehr gestellt werden. Das GEG wird in 2022 entsprechend angepasst. Das Effizienzhaus 40 wird im Neubau weiterhin gefördert.
Mittwoch, 27.10.2021
Antragsstopp im Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)
Wie die KfW im Newsletter heute bekannt gegeben hat sind die Mittel aufgrund der hohen Nachfrage aufgebraucht. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden.
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