Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Donnerstag, 21.12.2023
Betriebsruhe vom 22.12.2023 bis zum 6.1.2024
Unser Büro ist vom 22.12.2023 bis zum 6.1.2024 nicht erreichbar. Das Jahr 2023 ist/war hektisch und geprägt von zu vielen Änderungen. Wir hoffen, dass sich die Änderungswut in 2024 in Grenzen hält und wir endlich wieder mehr Zeit für unsere Kunden haben. Aktuell beschäftigen wir uns vorwiegend mit der Verwaltung. Die Verwaltung verteuert nicht nur die Förderung von Maßnahmen sondern kostet auch Nerven und Zeit. Begleitet von ständigen Aktualisierungen der Berechnungswerkzeuge, die immer an neue Vorgaben angepasst weden müssen, sowie manche Fehler die sich durch die Anpassungen ergeben kämpfen wir mit der stetig wachsenden Zahl an Formularen. Wir nutzen die Pause um das ein oder andere liegengebliebene zu erledigen und den dadurch entstandenen Rückstand zu verringern. Vor allem brauchen wir aber auch etwas Ruhe und Erholung.
Wir wünschen ein friedliches und ruhiges Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2024.
Dienstag, 28.11.2023
KfW Programme 455-B (Barrierereduzierung) und 455-E (Einbruchschutz) vorläufig eingestellt
Wie die KfW auf ihren Seiten veröffentlicht hat sind diese Programme von der Haushaltssperre betroffen und müssen bis auf weiteres eingestellt werden.
KfW Programm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
Informationen zum Antrags- und Zusagestopp
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) können im Produkt „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“ bis auf Weiteres keine Anträge mehr gestellt werden.
Für bereits vorliegende Anträge können wir keine Zusage erteilen.
Hintergrund ist die ab sofort geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Bereits zugesagte Investitionszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.
KfW Programm Einbruchschutz - Investitionszuschuss (455-E)
Keine Antragstellung möglich – die Förderung wurde eingestellt
Eine Antragstellung ist dauerhaft nicht mehr möglich.
Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen:
Haben Sie schon eine Zusage/Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Sie möchten Maßnahmen zum Einbruchschutz umsetzen? Dann können Sie dafür unseren Kredit Altersgerecht Umbauen (159) nutzen.
Dienstag, 28.11.2023
Sanierungsfahrplan (iSFP) BAFA-Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“(EBW) bis auf weiteres gestoppt
Soeben erreicht uns folgende Meldung:
+++ Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre +++
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
Was bedeutet dies:
Das Portal zur Beantragung ist nach wie vor verfügbar und es können weiterhin Anträge eingegeben werden. Aktuell werden aber keine neuen Anträge auf Förderung des individuellen Sanierungsfahrplans "iSFP" bestätigt.
Die Förderprogramme BEG sind angeblich davon nicht betroffen - die geplante Anpassung der Förderkonditionen für 2024 dürfte aber deutlich abweichend ausfallen. Ohne förderfähigen Sanierungsfahrplan könnte der iSFP-Bonus möglicherweise wegfallen.
Wir informieren Sie auch weiterhin über den aktuellen Status.
Lesen Sie hierzu auch die aktuellen Meldungen des GIH Bundesverbandes.
Montag, 27.11.2023
Häufige Probleme beim Abruf der Fördermittel
Derzeit haben wir einen extremen Anstieg des Verwaltungsaufwands. Der Fördergeber (BAFA) bemängelt vielfältige kleinere "Formfehler" in den Unterlagen. Wir versuchen gerade, die Gründe für Rückfragen zu sammeln und in unserer Wiki zugänglich zu machen.
Aktuell wurde die Unterschrift unter der "Fachunternehmererklärung für Anlagen zur Wärmeerzeugung - Heizungstechnik" bemängelt, da diese in "i.A." geleistet wurde.
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