Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Heizlastberechnung nach DIN12831
Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Freitag, 23.02.2024
BEG: Neue Förderangebote bei der KfW
Voraussichtlich ab 27.02.2024 stehen bei der KfW neue Förderprodukte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – die neue Heizungsförderung zum Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz, GEG) – zur Verfügung. Damit können Anträge für folgende Produkte gestellt werden:
- BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359)
Damit sind bis zu 70 Prozent Zuschuss und zinsvergünstigte Ergänzungskredite für den Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen erhältlich. Alle Details der Förderung finden Sie in der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)". Sie wurde am 29.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist auch auf der Website des BMWK www.energiewechsel.de zu finden. Die neuen Förderkonditionen können bereits im Rahmen einer Übergangsregelung genutzt werden.
Voraussichtlich ab 27.02.2024 ist die Antragstellung für selbstgenutzte Einfamilienhäuser möglich. Die Antragstellung für Mehrfamilienhäuser/Wohneigentumsgemeinschaften startet voraussichtlich im Mai 2024, für Vermietende voraussichtlich im August 2024.
Die entsprechenden Merkblätter finden Sie ab sofort auf den Produktseiten der KfW unter Formulare und Downloads: www.kfw.de/458; www.kfw.de/358 und 359
Förderanträge für weitere Effizienzmaßnahmen können weiterhin beim BAFA gestellt werden. Hier sind auch künftig bis zu 20% Zuschuss und neu zinsvergünstigte Ergänzungskredite erhältlich.
Ab dem 22.02.2024 kann für die BEG "Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt werden. Dies gilt für private Selbstnutzer im Einfamilienhaus.
Quelle: Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste
Montag, 19.02.2024
Förderkredite Klimafreundlicher Neubau, Investitionszuschuss Barrierereduzierung und Förderung genossenschaftlichen Wohnens wieder verfügbar
Die KfW teilt in einer Pressemeldung vom 19.02.2024 mit:
Die KfW nimmt ab Dienstag, den 20. Februar 2024, in folgenden Förderprogrammen wieder Anträge entgegen:
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297),
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298),
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299),
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499),
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134),
- Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B)
Die Programme enthalten Mittel aus dem Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Förderung war Ende des Jahres 2023 aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes oder ausgeschöpfter Bundeshaushaltsmittel gestoppt worden.
Nähere Informationen zur Förderung finden Sie unter den Links zu den Produktseiten der jeweiligen Programme.
Donnerstag, 08.02.2024
KfW bietet einen Ergänzungskredit für BEG EM - Wohngebäude an
BEG EM - Ergänzungskredit - Wohngebäude (358/359)
Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Sanierungsvorhaben, bei denen förderfähige Einzelmaßnahmen gemäß vorgenannter Richtlinie umgesetzt werden.
Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer nach dieser Richtlinie bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss für das geplante Vorhaben bereits eine zugesagte beziehungsweise bewilligte aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung vorliegen.
Es gelten nur Zusagen der KfW und Zuwendungsbescheide des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die nach den ab 01.01.2024 geltenden neuen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) erteilt wurden.
Der maximale Förderhöchstbetrag dieses Kredits beträgt 120.000 Euro je Wohneinheit.
Selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern mit einem zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro wird für die selbstgenutzte Wohneinheit ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt (Programmnummer 358).
Weitere Infos: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (358, 359)
Quelle: KfW-Information für Multiplikatoren
Montag, 29.01.2024
Informationen zu den Förderprogrammen ab 1.1.2024
In unserer Wiki versuchen wir möglichst aktuell Informationen zu den Förderprogrammen zu veröffentlichen. Da die Wiki durchsucht werden kann hoffen wir, dass Sie Antworten auf Ihre Fragen leicht finden können.
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