Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Heizlastberechnung nach DIN12831
Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Freitag, 06.09.2024
Baumesse Hofheim vom 20.09.2024 bis 22.09.2024
Besuchen Sie uns auf der Baumesse Hofheim vom Freitag den 20.09.2024 bis Sonntag den 22.09.2024 täglich von 10:00 - 18:00 Uhr:
Messecenter Rhein-Main, Robert-Bosch-Straße 5-7, 65719 Hofheim-Wallau am Taunus am Messestand des Deutschen Energieberater Netzwerks (DEN) e.V., Halle 2 (Obergeschoss), Stand 450.
Auch in diesem Jahr bieten wir wieder Fachvorträge an:
Freitag, 20.09.2024 11:00 - 11:45 Uhr: Wärmepumpe in der Sanierung
Samstag 21.09.2024 11:00 - 11:45 Uhr: Gebäudehülle mit Sanierungsfahrplan und BEG EM
Sonntag 22.09.2024 13:00 - 13:45 Uhr: Wärmepumpe in der Sanierung
Die Folien zu den Vorträgen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Sollten Sie keine Freikarte in Ihrer Lokalzeitung finden, fordern Sie hier Ihre Freikarte an.
Donnerstag, 15.08.2024
Heizungsförderung für vermietete Immobilien und Nichtwohngebäude
Wie die KfW bekannt gegeben hat, startet am 27. August 2024 die Antragstellung für weitere Programme zur Heizungsförderung.
Zuschuss Nr. 458: Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude
Planmäßig ab 27. August 2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland sind, sofern Maßnahmen am Sondereigentumumgesetzt werden.
Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen können sich ab sofort im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und ab dem 27.08.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung für ihre Immobilien stellen.
Zuschuss Nr. 459: Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude
Zuschuss Nr. 522: Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude
Montag, 05.08.2024
Reduzierung der Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen (EBN, EBW) ab dem 7. August 2024
Das BAFA gab heute folgendes bekannt:
Zum 7. August 2024 reduzieren sich die Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN von bisher 80 Prozent auf dann 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Die Verbindung zwischen BEG und EBW bleibt unverändert bestehen (iSFP-Bonus und erhöhte förderfähige Ausgaben in BEG EM bei Vorlage iSFP). An der BEG ändert sich nichts. Nähere Informationen erhalten Sie in Kürze hier.
Nach diesen Informationen verringert sich der Zuschuss bei Ein-/Zweifamilienhäuser auf 650€. Der Eigenanteil würde sich dann um 650€ erhöhen.
Lesen Sie dazu auch die Stellungnahme des GIH
Montag, 17.06.2024
Keine Antragstellung durch Bevollmächte für Anträge nach BEG EM
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt zur Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) Folgendes mit:
Widersprüche zur BEG-EM dürfen beim BAFA ab sofort nicht mehr durch die Bevollmächtigten eingereicht werden. Ausgenommen von dieser Änderung sind Bevollmächtigte mit rechtsanwaltlicher Zulassung oder der Erlaubnis Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Hiervon unberührt bleibt das Recht der antragstellenden Person, bei eigenen Förderanträgen den Widerspruch selbst einzulegen.
Werden die o. g. Kriterien bei einem Widerspruch zu einem BEG-EM-Vorgang des BAFA nicht eingehalten, weisen wir die bevollmächtigte Person ab sofort förmlich durch Bescheid zurück. Hierdurch erlischt gleichzeitig die Bevollmächtigung im jeweiligen Vorgang. Der Widerspruch selbst wird jedoch von uns als eingereicht angesehen. Die Antragstellenden erhalten hierüber ein Informationsschreiben.
Bereits vom BAFA nach der bisherigen Verwaltungspraxis bearbeitete Widersprüche sind von der o. g. Änderung nicht betroffen.
Hintergrund dieser Anpassung ist § 14 Abs. 5 VwVfG i. V. m. § 3 RDG.
Unsere Meinung dazu:
Das bedeutet für unsere Kunden, dass wir keine Förderanträge mit Vollmacht mehr stellen dürfen, damit der Weg des Widerspruchs mindestens unseren Kunden noch offen steht. Tatsache ist, dass es beim BAFA oft wegen unzureichender Fachkenntnis der Bearbeitenden zu Kürzungen der Förderung kommt. Wenn nunmehr der Bevollmächtigte keinen Widerspruch mehr einlegen kann und der Kunde nach obiger Vorgabe im Falle einer Bevollmächtigung dann auch nicht, käme dies einer Behördenwillkür gleich.
Wir sehen uns immer mehr einer überfrachteten und schwerfälligen Verwaltung ausgeliefert, die weniger am Klimaschutz sondern eher am Verwalten interessiert ist. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Das BMWK ist eine oberste Bundesbehörde, derzeitiger Behördenleiter ist der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck (Grüne).
Für Juristen erschließt sich so eine völlig neue Einnahmenquelle, für den Bürger entstehen erneut höhere Kosten.
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