
Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Heizlastberechnung nach DIN12831
Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Montag, 20.01.2020
Bis zu 45 Prozent Zuschuss zur neuen Heizung?
In einer Meldung der Stiftung Warentest wird ebenfalls über die geänderten Förderbedingungen berichtet. Dabei gilt es zu beachten, daß nur noch Hybridheizungen, Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und effiziente Wärmepumpenanlagen gefördert werden. Lesen Sie hierzu auch die Informationen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Gas-Brennwert Heizungen werden nur noch z.B. in Verbindung mit einer Solarthermieanlage gefördert. Ölheizungen - auch Öl-Brennwertheizungen - sind, auch in Kombination mit regenerativen Heizsystemen, überhaupt nicht mehr förderfähig.
Mittwoch, 08.01.2020
KfW verbessert Geb�¤udef�¶rderung ab 24.01.2020
Die KfW kündigt eine Erhöhung der Tilgungszuschüsse bzw. Zuschüsse zum 24.01.2020 an. Alle Informationen zu den Änderungen im Januar 2020 finden Sie zusammengefasst unter www.kfw.de/ebs2020.
Bereits laufende Förderzusagen sind davon nicht betroffen. Ein Wechsel in die "bessere" Förderung ist nicht möglich.
Freitag, 03.01.2020
F�¶rderung f�¼r Barrierereduzierung Programm 455-B wieder m�¶glich
Wie die KfW in einer Presseerklärung am 3.1.2020 veröffentlicht hat ist eine Antragstellung für Zuschüsse im Bereich Barrierereduzierung wieder möglich. Ab sofort können Sie als privater Eigentümer oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im KfW-Zuschussportal beantragen.
Mittwoch, 01.01.2020
Wir w�¼nschen einen guten Start ins neue Jahr
In 2020 ergeben sich viele Änderungen in den Förderprogrammen und bei den Vorgaben. Einzelheiten sind aber immer noch nicht im Detail bekannt. Wir werden an dieser Stelle umgehend informieren sobald uns weitere Informationen bekannt sind. Wer bis zum 31.12.2019 noch das Heizungspaket beantragt hat kann sich zurücklehnen - die Förderzusage ist drei Jahre gültig. Wir wünschen einen guten Start ins neue Jahr und werden Sie auch 2020 bei Ihren energetischen Sanierungsmassnahmen beraten und unterstützen.
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