
Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Heizlastberechnung nach DIN12831
Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Benötigte Unterlagen Energieausweis
Energieausweise für Wohngebäude
Leistung | Einschränkung | erforderliche Unterlagen | Fehlen diese Daten, dann… |
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Bedarfsausweis |
1Grundrisspläne und Schnitte, 2Schornsteinfegerprotokoll, 3Angaben zur energetischen Qualität bzw. Wärmeschutznachweis |
→ Datenaufnahme Vor-Ort. Aufpreis nach Aufwand. Für Ein- oder Zweifamilienhaus etwa 90€ Aufpreis. |
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Verbrauchsausweis |
Nur zulässig für: Gebäude die nach dem oder mindestens 5 Wohneinheiten haben. |
Lückenlose Energieabrechnungen der Energieträger für Heizung und Warmwasserbereitung über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Angaben zur Nutzung und Leerstand. Größe der Nutz- oder Wohnfläche. 2Schornsteinfegerprotokoll |
→ Bedarfsausweis |
2Aus dem Schornsteinfegerprotokoll geht die Art und das Baujahr der Heizung hervor.
3Angaben zu bereits durchgeführten energetischen Sanierungen sind hilfreich. Beispiel: 2022, neue Fenster im OG, 2-fach verglast, UW1,6 W/(m2a).
- Kleine Gebäude mit weniger als 50 m2 Nutzfläche und denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energieausweis.
- Bei Gebäuden mit mehreren Heizsystemen müssen die Verbrauchsdaten aller Heizsysteme erfasst werden - dabei ist insbesondere bei Kachel- oder Kaminöfen die aufgewendete Menge an Stückholz zu erfassen.
Energieausweise für Nichtwohngebäude
Leistung | Einschränkung | erforderliche Unterlagen | Fehlen diese Daten, dann… |
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Verbrauchsausweis |
Bei Gewerbeimmobilien besteht grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis |
Lückenlose Energieabrechnungen der Energieträger für Heizung und Warmwasserbereitung über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Lückenlose Stromverbrauchsdaten über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren aller Nutzungseinheiten. Es müssen mindestens 70% aller Jahresabrechnungen der Nutzungseinheiten vorliegen. |
→ Bedarfsausweis |
Bedarfsausweis |
Grundrisspläne und Schnitte |
→ Datenaufnahme Vor-Ort. Aufpreis nach Aufwand. |
Achtung
- Steht ein Gebäude oder Teile davon leer, muss dies rechnerisch angemessen berücksichtigt werden. Längere Leerstände liegen vor, wenn im Durchschnitt mehr als 5% der Nutzfläche während des gesamten Abrechnungszeitraums oder mehr als 10% während der Heizperiode vom Oktober bis März leer stehen. Bei umfangreichen Leerständen darf kein Verbrauchsausweis erstellt werden. Umfangreiche Leerstände liegen immer vor, wenn ein Gebäude beispielsweise ein Jahr lang wegen Sanierungsmaßnahmen mehr als zur Hälfte leer steht. Auch wenn der Leerstandsfaktor (berechnet aus Fächenanteil und Dauer) einen Wert von 0,3 übersteigt darf kein Verbrauchsausweis erstellt werden.
- Bei gemischt genutzten Gebäuden müssen in der Regel getrennte Ausweise erstellt werden. Nur bei sehr kleinem Anteil kann ein gemeinsamer Ausweis ausgefertigt werden. Bei Nichtwohngebäuden ist eine Wohnnutzung von bis zu 10% zum Beispiel in Form einer Hausmeisterwohnung meist als klein anzusehen und es darf ein gemeinsamer Ausweis für Nichtwohngebäude erstellt werden. Umgekehrt darf für ein teilweise gewerblich genutztes Wohngebäudes ein Ausweis für Wohngebäude erstellt werden, wenn die gebäudetechnische Ausstattung für die gewerbliche Nutzung sich nicht wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet. Typische Nutzungen dieser Art sind Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder Architekturbüros.
- Für den Verbrauchsausweis können wahlweise Daten für mindestens drei Kalender- oder Abrechnungsjahre zugrunde gelegt werden. Alternativ ist auch die Verwendung von Daten eines zusammenhängenden Zeitraums von mindestens 36 Monaten möglich. In allen Fällen sind die Daten des letzten vorliegenden Abrechnungszeitraums mit einzuschließen.
- Für alle Ausweisformen erfolgt eine Begehung des Objekts. Dabei werden die Bestandteile der Anlagentechnik sowie Informationen zum energetischen Zustand der Immobilie aufgenommen. Bei Nichtwohngebäuden sind Details zur Lüftungs- und Klimatechnik insbesondere Daten zur Leistungsaufnahmen erforderlich.
Checkliste Bedarfsausweis
Unterlagen | erforderlich für | Beschreibung |
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Anschrift | ![]() ![]() |
Anschrift des Gebäudes und Baujahr Bei späteren Sanierungen Angaben zu Jahr und Umfang. |
Pläne | ![]() ![]() |
Aktuelle Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Die Pläne sollten vollständig bemaßt sein (einschließlich Fensterabmessungen Breite/Höhe). |
Gebäudetyp und Nutzung | ![]() |
Für Nichtwohngebäude ist die Nutzung im Grundrissplan einzutragen wie z.B. "Büro", "WC", "Verkaufsraum". |
Bauteile | ![]() ![]() |
Informationen zur Qualität der Bauteile (Fensterart, Dachdämmung, Aufbau der Außenwand) |
Beleuchtung | ![]() |
Für jeden Raum ist Art und Menge der Beleuchtung in den Grundriss einzutragen. Zum Beispiel: 12 x Leuchtstoffröhre 1,5m lang mit Vorschaltgerät. |
Lüftung | ![]() ![]() |
Angabe zur Lüftung z.B. Fensterlüftung |
Heizung | ![]() ![]() |
Angaben zum verwendeten Energieträge (Heizöl, Gas, Pellets, Strom), zu den Heizflächen (Fußbodenheizung, Heizkörper), zur Heizungsanlage (Typ und Leistung) sowie zur Technik (Niedertemperatur, Brennwert). |
Klimatechnik | ![]() ![]() |
Angaben zu vorhandenen Klimaanlagen. |
Legende:
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Wohngebäude |
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Nichtwohngebäude |
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