InDiGuD * Ingenieur-Dienstleistung Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberatung · Thermografie · Luftdichtheitsmessung

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Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberater (HWK)

☎ Telefon: 06145 3799 550

Energieberatung

Vor-Ort Beratung

Energieberatung für Wohngebäude

Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz

individueller Sanierungsfahrplan

Förderanträge

Energetische Baubegleitung

Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude

Luftdichtheitsmessung u. Thermografie

Heizlastberechnung nach DIN12831

Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645

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Regionale Energiegemeinschaft Südhessen e.V.

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DEN Qualitätssiegel

Heizungsförderung

Leistungsumfang

1)bis zu 3 Angebote im Paketpreis enthalten.

2)Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungvertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fachunternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Fördezusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Usetzung der beantragten Manahme ergeben. Das Datum darf nicht außehalb des Bewilligungzeitraums liegen. Wir stellen Ihnen ein Musterformular zur Verfügung.

3)Für die Antragstellung benötigen Sie die BzA-ID (15-stellige Nummer) von Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA). Dieses Dokument wird Ihnen von uns ausgehändigt.

4)aus vorliegenden Gebäudeplänen. Diese Pläne müssen komplett bemasst, lesbar und vollständig sein. Achten Sie darauf, dass auch die Abmessungen der Fenster (Breite und Höhe angegeben sind. Bei unvollständigen Plänen entstehen zusätzliche Kosten.

5)maximal ein Baustellentermin im Paketpreis enthalten. Weitere Termine werden gesondert berechnet.

6)Prüfung der Rechnungen, Ausfertigen einer Aufstellung der förderfähigen Kosten. Maximal 10 Belege im Paketpreis enthalten, zusätzliche Rechnungsbelege werden extra berechnet.
Austellen der "Bestätigung nach Durchführung" (BnD)

Hinweis: Aktuell wird die energetische Begleitung der Maßnahme entgegen der Bundesrichtlinie nicht gesondert gefördert, sondern gehört zu den förderfähigen Kosten.

Den eigentlichen Förderantrag müssen Sie mit der von uns übermittelten BzA-Nummer selbst stellen, die KfW weist darauf hin, dass Antragstellungen durch Bevollmächtigte im Produkt 458, Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude, grundsätzlich nicht zulässig sind. Die portalnutzende Person (Person, die sich im Kundenportal "Meine KfW" registriert hat) muss immer identisch mit der antragstellenden Person sein. Eine Antragstellung für Dritte ist nicht möglich. Lediglich der Basisantrag einer WEG kann durch Bevollmächtige (in der Regel die Hausverwaltung) gestellt werden.

Anmerkung: Wer über keinen Zugang zum Internet verfügt hat keine Möglichkeit einen Förderantrag zu stellen. Unserer Meinung nach ist dies eine Diskriminierung von Personen die über keinen Internetzugang verfügen.



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