Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer
Gebäudeenergieberater (HWK)
☎ Telefon: 06145 3799 550
Energieberatung
Vor-Ort Beratung
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
individueller Sanierungsfahrplan
Förderanträge
Energetische Baubegleitung
Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude
Luftdichtheitsmessung u. Thermografie
Heizlastberechnung nach DIN12831
Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645
Heizungsförderung
Leistungsumfang
- Beratung zur Maßnahme
- Abschätzung der erforderlichen Heizlast für eine erste Angebotsanfrage
- Überprüfung von Angeboten1)
- Unterstützung beim Abschluß eines Liefer- und Leistungsvertrags mit aufschiebender Bedingung2)
- Beantragung der "BzA-ID" für die Heizungsförderung (KfW-Programm 458)3)
- Aufnahme der vorhandenen Heizflächen
- Berechnung der raumweisen Heizlast4)
- Bewertertung der vorhandenen Heizflächen und Empfehlung zur Optimierung
- Vorgabe der Einstellwerte für einen hydraulischen Abgleich
- Unterstützung bei der Kontrolle der Umsetzung5)
- Unterstützung beim Abruf der Fördermittel6)
1)bis zu 3 Angebote im Paketpreis enthalten.
2)Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungvertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fachunternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Fördezusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Usetzung der beantragten Manahme ergeben. Das Datum darf nicht außehalb des Bewilligungzeitraums liegen. Wir stellen Ihnen ein Musterformular zur Verfügung.
3)Für die Antragstellung benötigen Sie die BzA-ID (15-stellige Nummer) von Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA). Dieses Dokument wird Ihnen von uns ausgehändigt.
4)aus vorliegenden Gebäudeplänen. Diese Pläne müssen komplett bemasst, lesbar und vollständig sein. Achten Sie darauf, dass auch die Abmessungen der Fenster (Breite und Höhe angegeben sind. Bei unvollständigen Plänen entstehen zusätzliche Kosten.
5)maximal ein Baustellentermin im Paketpreis enthalten. Weitere Termine werden gesondert berechnet.
6)Prüfung der Rechnungen, Ausfertigen einer Aufstellung der förderfähigen Kosten. Maximal 10 Belege im Paketpreis enthalten, zusätzliche Rechnungsbelege werden extra berechnet.
Austellen der "Bestätigung nach Durchführung" (BnD)
Hinweis: Aktuell wird die energetische Begleitung der Maßnahme entgegen der Bundesrichtlinie nicht gesondert gefördert, sondern gehört zu den förderfähigen Kosten.
Den eigentlichen Förderantrag müssen Sie mit der von uns übermittelten BzA-Nummer selbst stellen, die KfW weist darauf hin, dass Antragstellungen durch Bevollmächtigte im Produkt 458, Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude, grundsätzlich nicht zulässig sind. Die portalnutzende Person (Person, die sich im Kundenportal "Meine KfW" registriert hat) muss immer identisch mit der antragstellenden Person sein. Eine Antragstellung für Dritte ist nicht möglich. Lediglich der Basisantrag einer WEG kann durch Bevollmächtige (in der Regel die Hausverwaltung) gestellt werden.
Anmerkung: Wer über keinen Zugang zum Internet verfügt hat keine Möglichkeit einen Förderantrag zu stellen. Unserer Meinung nach ist dies eine Diskriminierung von Personen die über keinen Internetzugang verfügen.
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