InDiGuD * Ingenieur-Dienstleistung Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberatung · Thermografie · Luftdichtheitsmessung

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Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberater (HWK)

☎ Telefon: 06145 3799 550

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Energieausweis

Energieausweis
Die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen wird im §16 der Energieeinsparverordnung geregelt, die zuletzt zum 1. Mai 2014 novelliert wurde (EnEV 2014). Die EnEV zum Download sowie weitere Detailinformationen bietet die Deutsche Energie-Agentur (dena) im Internet unter www.zukunft-haus.info.

Auf der ersten Seite finden sich allgemeine Informationen (2) wie Gebäudetyp, Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Größe der Nutzfläche, Angaben zu wesentlichen und regenerativen Energieträgern sowie zur Lüftung. Vermerkt wird auch der Anlass für die Ausstellung des Energieausweises. Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Um welchen Typ es sich handelt wird im Informationskasten (3) angegeben. Der Energieausweis ist seit dem 1. Januar 2009 Pflicht bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Gebäuden. Er dient der Information der energetischen Qualität eines Gebäudes. Ein Hinweis zur Verwendung findet sich im Informationskasten (4). Der Aussteller haftet mit seiner Unterschrift (5) für die Richtigkeit der eingetragenen Daten. Alle Ausweise müssen mit einer Registriernummer versehen sein.


Energieausweis Seite 2
Handelt es sich um einen Bearfsausweis wird die Seite 2 ausgefüllt. Auf dieser Seite wird der Energiebedarf des Gebäudes auf einer Farbskala angegeben. Der obere Pfeil zeigt an, wie viel Endenergie das Gebäude pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr benötigt. Die Endenergie ist die Energie, welche der Verbraucher letztlich bezahlt. Werden hier z.B. 383 kW/(m²·a) angegeben, so muss bei 100 m² Nutzfläche eine Energiemenge von ca. 38.300 kwh pro Jahr vom Energieversorger bezogen werden. Für eine Heizung mit Erdgas entspricht dies etwa 3.830 m³ Gas. Beim Erstellen dieser Dokumentation kostete der m³ Gas ca. 0,60€, die zu erwartenden jährlichen Heizkosten liegen also bei 2.268,00€. Heizt man mit Öl, so werden im Jahr etwa 3.830l Heizöl benötigt. Bei einem Ölpreis von ca. 0,65€ pro l liegen die zu erwartenden jährlichen Heizkosten bei 2.489,50€.

Der untere Pfeil gibt die benötigte Primärenergie an. Dies repräsentiert den Aufwand um die benötigte Endenergie bereitzustellen.

Die meisten Gebäude im Bestand dürften zur Energieeffizienzklasse G oder H gehören. Die Energieeffizienzklasse soll einen einfacheren Vergleich der Gebäude erlauben. Eine Hilfe zur Bewertung wird in dem Informationskasten "Vergleichswerte Endenergie" angegebenen. Neubauten müssen heute einen Teil ihrer Wärmeenergie aus regenerativen Energien decken. Diese Anteile werden im Informationskasten "Angaben zum EEWärmeG" angegeben.


Energieausweis Seite 3
Wenn es sich um einen Verbrauchsausweis handelt, wird die Seite 3 entsprechend ausgefüllt. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 errichtet wurden (es gilt das Datum des Bauantrags), muss ein Bedarfsausweis ausgefertigt werden. Für alle anderen Gebäude besteht die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Für den Verbrauchsausweis müssen mindestens die vollständigen Verbrauchsdaten der letzen drei Abrechnungsjahre lückenlos vorliegen. Leerstände müssen berücksichtigt werden. Der tatsächliche Energieverbrauch wird dann mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt.


Energieausweis Seite 4
Zu jedem Energieausweis - ob bedarfs- oder verbrauchsorientiert - gehört das Formular "Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung". Es enthält wirtschaftlich sinnvolle Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen, durch die die energetische Qualität eines Gebäudes verbessert und damit der Energieverbrauch reduziert werden kann.

Auf diese Empfehlungen zur Modernisierung darf in der Regel nur bei Neubauten oder kürzlich energetisch sanierten Gebäuden verzichtet werden.

Weiter Informationen zur Energieeinsparung finden sich auf dem Portal Energieeinsparung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

Die letzte Seite des Energieausweises enthält Erläuterungen zu den Angaben.


Energetische Sanierung
Weist das Gebäude eine schlechte "Energienote" G bzw. H auf, sollte über Massnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz nachgedacht werden. Eine Vor-Ort-Beratung wird von der BAFA mit einem Zuschuss gefördert und der Berater erarbeitet mit Ihnen ein Konzept zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes.


Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsberichtes werden Möglichkeiten zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes aufgezeigt. Das Erreichen bestimmter Standards wird durch Förderprogramme der KFW unterstützt.

Ich biete Vor-Ort-Beratung an und unterstütze Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres "Effizienzhauses".

Im aktuellen Beispiel kann man nach der energetischen Sanierung einen Endenergiebedarf von 93 kW/(m²·a) erreichen. Die Einsparung beträgt in diesem Fall etwa 1710€ im Jahr.




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