InDiGuD * Ingenieur-Dienstleistung Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberatung · Thermografie · Luftdichtheitsmessung

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Dipl.-Ing. Günter Dörrhöfer

Gebäudeenergieberater (HWK)

☎ Telefon: 06145 3799 550

Energieberatung

Vor-Ort Beratung

Energieberatung für Wohngebäude

Energieberatung für Baudenkmal und erhaltenswerte Bausubstanz

individueller Sanierungsfahrplan

Förderanträge

Energetische Baubegleitung

Energieausweise für Wohn-
und Nichtwohngebäude

Luftdichtheitsmessung u. Thermografie

Heizlastberechnung nach DIN12831

Sachkundige Person für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645

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Gebäudeenergieberatung · Thermografie · Luftdichtheitsmessung

    1. Am Anfang einer Sanierung sollte immer eine Energieberatung stehen. Ein Haus ist ein komplexes System. Gut gemeinte Einzelaktionen können den Weg zur optimalen Lösung blockieren und beträchtliche Folgekosten verursachen.

      Im Rahmen einer Energieberatung erhalten Sie detaillierte Auskunft über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und bekommen sinnvolle Möglichkeiten zur energetischen Sanierung aufgezeigt. Ich komme zu Ihnen nach Hause, analysiere das Potential Ihrer Immobilie und erarbeite mit Ihnen zusammen ein Sanierungskonzept dass an Ihre Bedürfnisse und an Ihren Geldbeutel angepasst ist. Bei einer Besichtigung vom Keller bis unters Dach werden alle Daten aufgenommen und mögliche Schwachstellen festgestellt.

      In einem Bericht werden die Ergebnisse anschaulich dargestellt. Sie erhalten Hinweise über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung und einen Stufenplan mit konkreten Massnahmen, Kosten, Fördermöglichkeiten und Wirtschaftlichkeitsberechnung. Sie entscheiden dann in aller Ruhe, was Sie davon realisieren möchten.

    1. Wenn Sie sich unverbindlich über Möglichkeiten zur Energieeinsparung und Sanierung informieren möchten, empfehle ich eine "Initialberatung vor Ort".

      Für eine Kurzanalyse komme ich zu Ihnen nach Hause. Im Rahmen einer Gebäudebegehung und Bestandsaufnahme gebe ich Ihnen Hinweise zur Verbesserung der Energieeffizienz.

      Ich zeige Ihnen Möglichkeiten zur energetischen Sanierung auf und erläutere Ihnen die Voraussetzungen für eine Förderung.

      Sie erhalten im Nachgang ein schriftliches Ergebnisprotokoll.

    1. Wenn Sie den Energiebedarf Ihrer Immobilie senken möchten hilft Ihnen die Energieberatung für Wohngebäude dabei, Einsparpotenziale aufzuzeigen. Sie erfahren, welche Sanierungsmaßnahmen für Ihr Haus sinnvoll sind und welche staatlichen Förderprogramme Sie in Anspruch nehmen können. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme im Rahmen einer Gebäudebegehung und Sichtung der Pläne und Unterlagen Ihrer Immobilie erstellen wir einen ausführlichen Bericht nach den Vorgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

      Im Bericht wird der aktuelle Zustand Ihrer Immobilie bewertet und aufgezeigt, wie Sie Ihr Haus energetisch verbessern können um den Energieverbrauch zu senken. In einem zweiten Vor-Ort-Termin erläutere ich Ihnen den Bericht und bespreche ich mit Ihnen, mit welchen Maßnahmen am und im Gebäude die höchsten Energie-Einspareffekte bietet und wie wirtschaftlich jede dieser Maßnahme ist.

      Weiter Informationen …

    1. Zur Planung der neuen Heizung sollten Sie sich von uns unabhängig beraten lassen. Um Angebote einholen zu können sollten Sie vorher klären, welche Heizung für Ihr Gebäude geeignet ist. Meist wird bereits bei der Anfrage nach einem Angebot eine Abschätzung der Heizlast bzw. eine Heizlastberechnung nach DIN12831 benötigt. Alle erforderlichen Leistungen rund um den Heizungstausch bieten wir im Rahmen unseres Beratungspakets "Heizungsförderung" mit an.

      Weiter Informationen …

    1. Die Einschaltung eines Sachverständigen ist in den meisten Fällen Voraussetzung für eine Förderung.

      Ich überprüfe die Angemessenheit der Maßnahme und die Übereinstimmung mit den Richtlinien und den technischen Mindestanforderungen.

      Den Förderantrag werden wir zusammen vorbereiten.

    1. Im Rahmen der Förderprogramme wie beispielsweise "BEG-EM", "BEG_WG" ist meist eine energetische Baubegleitung vorgeschrieben. Die Baubegleitung wird mit 50% (maximal 5.000 € je Wohneinheit höchstens bis zu 20.000 € pro Zusage/Zuwendungsbescheid) gefördert.

      Im Rahmen der energetischen Baubegleitung werden unter anderem folgende Leistungen erbracht:

      • Bestandsaufnahme auf Basis von Plänen, sonstigen Dokumentationen oder Datenaufnahme vor Ort (sofern nicht bereits Bestandteil einer Energieberatung für Wohngebäude).
      • Entwicklung geeigneter Konzepte zum Effizienzhaus oder zur Durchführung von Einzelmaßnahmen
      • Aufstellung eines Sanierungsablaufplans
      • Beratung und Abstimmung des energetischen Gesamtkonzeptes mit dem Auftraggeber
      • Unterstützung bei Angebotseinholung und Ausschreibung.
      • Prüfung von Angeboten auf Übereinstimmung mit den geplanten energetischen Maßnahmen.
      • Beratung zur Angebotsvergabe.
      • Unterstützung bei der Bauphase.
      • Baustellenbegehungen zur Überprüfung der Übereinstimmung der energetischen Maßnahmen mit der Planung.
      • Dokumentation der Prüfung vor Ort.
      • Beurteilung der Bauleistungen aus energetischer Sicht.
      • Abschliessende Berechnungen und Prüfung der Förderfähigkeit.
    1. Energieausweis

      Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung ist ein Energieausweis erforderlich. Die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen wird im §79 und §80 des Gebädeenergiegesetzes (GEG) vom 8. August 2020 geregelt. Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

      Es gibt zwei verschiedene Varianten des Energieausweises:

      • Bedarfsorientierter Energieausweis §81 des GEG
      • Verbrauchsorientierter Energieausweis §82 des GEG

      Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird anhand des Energieverbrauchs erstellt. Hierzu werden die vollständigen und lückenlosen Verbrauchsdaten von mindestens den letzten 36 Monaten herangezogen. Dabei sind Leerstände zu berücksichtigen. Die so gewonnenen Daten werden mittels Klimafaktoren normiert.
      Der verbrauchsorientierte Energieausweis orientiert sich also am tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.

      Er darf nur erstellt werden

      • für Gebäude die nach dem 1. November 1977 errichtet wurden
      • für Gebäude die vor dem 1. November 1977 errichten wurden und mehr als 4 Wohnungen haben
      • für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen die vor dem 1. November 1977 bereits die Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 eingehalten haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.

      Für alle anderen Gebäude sowie bei baulichen Änderungen muss ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden.

      Der bedarfsorientierte Energieausweis wird anhand der Wärmeverluste der Bausubstanz berechnet. Dieses Verfahren ist erheblich aufwändiger als die Auswertung des abgerechneten Energieverbrauchs, liefert aber aussagekräftigere Werte, da hier das Nutzungsverhalten keinen Einfluss auf das Ergebnis hat.

      Für die Erstellung des Bedarfsausweises werden Pläne der Immobilie (Grundrisse) benötigt.

      Für Wohn- und Nichtwohngebäude stelle ich Energieausweise nach den aktuellen Richtlinien des Gebädeenedrgiegesetzes - GEG aus.

      Aufstellung der benötigten Unterlagen zur Ausstellung eines Energieausweises.

    1. Thermografie Thermografie

      Bei der Thermografie wird die von der Oberfläche abgegebene Wärmestrahlung sichtbar gemacht. Schwachstellen der Gebäudehülle können mit Hilfe der Thermografie schnell gefunden werden.

      Bei der Interpretation der Ergebnisse sind jedoch die Eigenheiten des Thermografieverfahrens zu berücksichtigen. Für die Durchführung der Thermografie ist immer ein Temperaturunterschied zwischen Innen und Außen von mindestens 10K erforderlich. Bei einer Thermografie von außen stört das Sonnenlicht. Eine aufgeheizte Fassade am Abend wird das Messergebnis auch verfälschen. Für eine Thermografie von außen sind also die frühen Morgenstunden vor Sonnenaufgang am besten geeignet.

      Eine Thermografie von innen, meist in Verbindung mit einem Luftdichtheitstest, zeigt schnell die Schwachstellen der Gebäudehülle.

    1. Blower-DoorBlower-DoorDie Luftdichtheit der Gebäudehülle wird mit einer "BlowerDoor"-Untersuchung überprüft. Dazu wird in eine Tür- oder Fensteröffnung mit Hilfe eines verstellbaren Rahmens ein Nylontuch luftdicht eingespannt. In den elastischen Kragen des Nylontuchs wird ein Gebläse eingesetzt und damit ein Unter- oder Überdruck erzeugt. Mit der Hand kann bereits überprüft werden, ob an Fugen und Anschlüssen Durchdringungen der Luftdichtheitsschicht stattfinden. Ein Luftgeschindigkeitsmessgerät (Thermoanemometer) erlaubt die Beurteilung der Leckage. Mit Rauch (Rauchstift oder Nebelgerät) kann die Luftströmung auch optisch sichtbar gemacht werden. Aus dem Volumenstrom kann die Luftwechselrate n50 ermittelt werden. Die Messung erfolgt gemäß den Vorgaben der DIN EN13829.

      Eine aussagefähige Messung ist nur bei Windstärken kleiner 3 Bft (Windgeschwindigkeit kleiner 20 km/h) möglich. Zur Ermittlung des Innenvolumens sind Gebäudepläne erforderlich, aus denen die Innenmaße für Größe und Höhe der Räume hervorgehen.



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